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Wegen der grassierenden Geflügelpest gilt für den gesamten Kreis Pfaffenhofen eine Allgemein-Verfügung mit strikten Regelungen. 

(ty) Wie berichtet, gilt laut entsprechender Allgemein-Verfügung des Landratsamts bereits seit dem 5. März dieses Jahres im gesamten Kreis Pfaffenhofen eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Und zwar sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten – auch wenn es nur wenige Tiere sind. Laut heutiger Mitteilung der Polizei haben im Gemeinde-Bereich von Wolnzach aktuell fünf private Legehennen-Halter gegen die Regelungen verstoßen. Den Angaben zufolge wurde in diesen Fällen das Geflügel – jeweils entgegen der bestehenden Verordnung – im Freien gehalten.

"Die Geldbuße für eine entsprechende Ordnungswidrigkeit kann bis zu einem Betrag über 30 000 Euro betragen", erklärte heute ein Sprecher der Geisenfelder Polizeiinspektion, deren Beamte auch für die Gemeinde Wolnzach zuständig sind. Man bitte ausdrücklich sämtliche Halter von Haus- und Nutzgeflügel, die bestehende Allgemein-Verfügung in Verbindung mit der Geflügelpest-Verordnung zu beachten und einzuhalten. Eben wegen der sich ausbreitenden Geflügelpest hatte das Landratsamt die Allgemein-Verfügung erlassen, die unter anderem die Stallpflicht umfasst. Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: Im Kreis Pfaffenhofen gilt Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel


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