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Beamte von der Wasserschutz-Polizei aus Beilngries stellten die Zuwiderhandlungen zufällig fest.

(ty/zel) Wie berichtet, gilt laut entsprechender Allgemein-Verfügung des Landratsamts bereits seit dem 5. März dieses Jahres im gesamten Kreis Pfaffenhofen eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Und zwar sowohl für gewerbsmäßige Geflügel-Halter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten – auch wenn es nur wenige Tiere sind. Laut heutiger Mitteilung der Polizei haben jetzt im Gemeinde-Bereich von Vohburg zwei Besitzer von Geflügel gegen diese Regelungen verstoßen. Ihnen drohen damit satte Bußgelder.

"In einem Ortsteil der Stadt Vohburg wurde nun festgestellt, dass sich zwei Besitzer von Geflügel nicht an diese Allgemein-Verfügung gehalten hatten", wurde heute von der Wasserschutzpolizei aus Beilngries erklärt. Deren Beamte waren wegen eines anderen Einsatzes vor Ort und stellten die Verstöße gegen die Stallpflicht sozusagen zufällig fest, wie auf Anfrage unserer Redaktion erklärt wurde. "Diese Erkenntnisse werden nun dem Landratsamt weitergeleitet, da ein Verstoß gegen die Allgemein-Verfügung eine Ordnungswidrigkeit nach der Geflügelpest-Verordnung darstellt", so ein Polizei-Sprecher.

Wie berichtet, hatten erst kürzlich im Gemeinde-Bereich von Wolnzach insgesamt fünf private Legehennen-Halter ebenfalls gegen die derzeit geltenden Regelungen verstoßen. Laut damaliger Polizei-Mitteilung war in diesen Fällen das Geflügel – jeweils entgegen der bestehenden Verordnung – im Freien gehalten worden. "Die Geldbuße für eine entsprechende Ordnungswidrigkeit kann bis zu einem Betrag über 30 000 Euro betragen", hatte damals ein Sprecher der Geisenfelder Polizeiinspektion erklärt, die auch für die Gemeinde Wolnzach zuständig ist.

Zum Hintergrund und zur Allgemein-Verfügung: Im Kreis Pfaffenhofen gilt Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel


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