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Am Mittwoch soll es losgehen. Die Verantwortlichen informieren über Ablauf, Beschränkungen, Besucher-Registrierung und weitere Corona-Regelungen.

(ty) Die Landesgartenschau in Ingolstadt sei von offizieller Seite rechtlich als "Botanischer Garten" eingeordnet worden. Damit sei die geplante Eröffnung am kommenden Mittwoch, 21. April, von der Sieben-Tage-Inzidenz in Ingolstadt abhängig – also der Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner. "Nach aktuellem Stand öffnet die Landesgartenschau bei einer dreitägigen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 bezogen auf die Stadt Ingolstadt ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Unterschreitung", teilte die Gartenschau-Gesellschaft mit. Sie gab außerdem weitere Infos zu Ablauf, Beschränkungen, Besucher-Registrierung und Regelungen. Wir fassen zusammen.

Selbes gelte für die Überschreitung des Coroan-Grenzwertes: Steige dieser an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, bleibt die Landesgartenschau ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Überschreitung geschlossen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgegeben werde. "Wir sind froh, der Öffentlichkeit nun Richtlinien an die Hand geben zu können, wann und unter welchen Bedingungen ein Besuch der Landesgartenschau Ingolstadt möglich ist", so Geschäftsführer Maximilian Heyland. Die maßgeblichen Grenzwerte richten sich nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Über Gelände-Öffnungen und gegebenenfalls notwendige Schließungen werde tagesaktuell auf https://ingolstadt2020.de informiert.

Für das Freigelände bemesse sich die maximale Besucher-Obergrenze nach dem Schlüssel "20 Quadratmeter pro Person", was 2500 Personen über den Tag verteilt auf dem Gartenschau-Gelände entspreche. Die Ausstellungs-Beiträge könnten besichtigt werden, für Aussteller-Pavillons und die Blumenhalle gelte "40 Quadratmeter pro Person" als maximale Obergrenze. Geschäftsführer Thomas Hehl ist überzeugt: "Das Team der Landesgartenschau, die Stadt Ingolstadt und alle Beteiligten sind vorbereitet und stehen bereit, das Gartenschau-Gelände sofort zugänglich zu machen, sobald die Inzidenzwerte dies zulassen." Aktuelle Maßnahmen und Regeln seien jederzeit unter https://ingolstadt2020.de/besuch/corona/ abrufbar.

 

Die digitale Eröffnungsfeier finde am Mittwoch voraussichtlich wie geplant im kleinen Rahmen statt – unter anderem mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, mit dem bayerischen Umwelt-Minister Thorsten  Glauber und Oberbürgermeister Christian Scharpf statt.  Um die Öffentlichkeit teilhaben zu lassen, werde am 21. April ab 10 Uhr die Feierlichkeit per Live-Stream auf der Website https://ingolstadt2020.de übertragen. Die Verantwortlichen seien im wöchentlichen Austausch mit dem Gesundheitsamt in Ingolstadt und reagieren nach eigenem Bekunden dynamisch auf fallende oder steigende Inzidenzwerte. 

Im Detail umfasse das Sicherheits- und Hygiene-Konzept derzeit Folgendes:

Online-Registrierung

Um die Besucher-Obergrenze einhalten zu können und eine lückenlose Kontakt-Nachverfolgung sicherzustellen, sei es "unabdingbar, dass sich alle Besucherinnen und Besucher vor einem Besuch der Landesgartenschau unter https://ingolstadt2020.de registrieren". Ein Einlass sei nur mit einer registrierten Dauerkarte oder Tageskarte in Verbindung mit kostenloser Einlasskarte möglich. Die Registrierung für Dauerkarten könne jederzeit unter diesem Link erfolgen. Die Anmeldung für einen festen Besuchstag (Tageskarten-Inhaber) werde vorerst immer einen Tag vor dem Besuch unter http://ingolstadt2020.de/besucheranmeldung/ freigeschaltet.

 

Kassenbetrieb

Der Ticket-Verkauf dürfe ausschließlich online stattfinden. Zur Personalisierung der Dauerkarten werde die Landesgartenschau ein "Click & Collect"-System in den Kassen-Bereichen am Gelände einrichten. "So erhalten auch Personen, die keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren, nach Anruf und Termin-Vereinbarung einen Zugang auf das Gelände", wurde dazu erklärt.

AHA-Regeln

"Nur wer gesund und frei von Symptomen ist sowie keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatte, darf die Landegartenschau Ingolstadt besuchen", wird betont. "Im Gesamtgelände herrscht eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung." In ausgewiesenen Bereichen gelte FFP2-Masken-Pflicht. Diese seien im einzelnen: Eingangsbereiche und Kassen, Blumenhalle, "Gastronomie to go", Ausstellungs-Pavillons, Sanitär-Einrichtungen, "Markt im Stadtlabor" sowie alle weiteren Innenräume.

Alle Besucher seien angewiesen, auf dem Gartenschau-Gelände den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Um in den Warteschlangen – etwa vor den Toiletten oder der Blumenhalle – die notwendigen Abstände vorzugeben, seien Markierungen angebracht. An allen relevanten Stellen seien auf dem Gartenschau- Gelände Hinweisschilder mit den aktuell gültigen Hygiene-Regeln. "Auf dem gesamten Gelände werden an neuralgischen Standtorten Desinfektions-Mittel-Spender bereitgestellt", so die Verantwortlichen. "Außerdem werden die Drehtore an den Ausgängen sowie die Sanitär-Einrichtungen täglich mehrmals gereinigt und desinfiziert." Um die Einhaltung des gültigen Sicherheits- und Hygiene-Konzepts zu gewährleisten, werde zusätzliches Einlass- und Sicherheits-Personal eingesetzt.

Veranstaltungen

In Bayern herrsche ein allgemeines Veranstaltungs-Verbot. Aus diesem Grund habe die "Landesgartenschau Ingolstadt 2020 GmbH" alle Veranstaltungen – wie Schule im Grünen, Musik- und Bühnenprogramm, Walking-Acts – vorerst bis 20. Mai 2021 abgesagt beziehungsweise versucht, einzelne Veranstaltungen in den Zeitraum Juli bis Oktober zu verschieben. Ebenfalls davon betroffen seien Mitmach-Aktionen, Vorträge, Führungen, Workshops und Ähnliches.

Führungen

Gästeführungen, Stadtführungen und Führungen aller Art seien derzeit aufgrund der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung verboten und fänden auch vorerst auf der Landesgartenschau in Ingolstadt nicht statt.

Ausstellungen

Ausstellungen im klassischen Sinne – Information, Ausstellungsgärten, Ausstellungs-Pavillons, Ausstellungs-Objekte – seien vom Veranstaltungs-Verbot nicht betroffen und somit zugänglich. Ebenso verhalte es sich mit den Krautgärten. Dies sei aber nur unter Einhaltung von Abstands- und Hygiene-Regeln möglich.

Markt im Stadtlabor

Der Markt im Stadtlabor orientiere sich an den Allgemein-Verfügungen hinsichtlich von Bau- und Gartenmärkten für den Freistaat Bayern, und könne unter Einhaltung von Abstands- und Hygiene-Regeln öffnen.

Gastronomie

Auf dem Gelände der Landesgartenschau befänden sich fünf Gastronomie-Standorte für Innen- und Außen-Gastronomie. Derzeit gelte in Bayern ein Verbot von Innen- und Außen-Gastronomie. Dies gelte ebenfalls für die Landesgartenschau. Nicht betroffen sei der Verkauf von Getränken und Speisen als "to go" oder "take away". Der Gastronom der Landesgartenschau werde zu Beginn ausschließlich dieses Angebot zur Verfügung stellen. Sobald das Verbot der Außen- und Innen-Gastro im Freistaat geändert werde, könne der Betrieb innerhalb kürzester Zeit umgestellt werden. "Das Mitbringen von Getränken und Speisen auf das Gartenschau-Gelände ist möglich, ebenso ist das Picknicken innerhalb eines Hausstandes erwünscht", so die Verantwortlichen.


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