Bislang 4933 Infektionen: 94 Betroffene gestorben, 4393 gelten als genesen, 446 aktive Fälle. Zahlen aus allen Gemeinden. Sieben-Tages-Inzidenz: 229,2.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 94 Menschenleben zu beklagen. Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 4933 liegt – das sind 39 mehr als gestern gemeldet. Insgesamt 4393 hiesige Corona-Patienten (gestern: 4344) gelten mittlerweile als genesen und sind aus der Quarantäne entlassen. Derzeit gebe es 446 aktive Corona-Fälle (gestern: 456) im Landkreis. Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Angesichts der hohen Inzidenz-Werte gelten seit 20. März wegen der Corona-Notbremse wieder die strengen Regeln wie vor dem 8. März – darunter eine nächtliche Ausgangssperre. Seit 16. April greifen inzidenz-bedingt zudem weitere Verschärfungen beim Einzelhandel.
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit insgesamt 24 Personen (gestern: 27) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind, im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan sechs Corona-Patienten (gestern: sechs).
Die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 229,2 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Er lag am Donnerstag, 18. März, zum dritten Mal in Folge über der Marke von 100. Damit griff für den Landkreis Kelheim die "Corona-Notbremse" mit noch strengeren Regeln und zurückgenommenen Lockerungen. Zum 14. April war der Inzidenzwert von 200 zum dritten Mal in Folge überschritten; seit 16. April gelten deshalb bis auf weiteres noch strengere Regeln. Nachfolgend die Details.
Vereinfacht gesagt, so hieß es zur "Notbremse" aus dem Landratsamt: "Ab Samstag, 20.03.21, gelten die Regelungen von vor dem 08.03.2021." Das bedeutet unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Treffen dürften sich nur noch Personen aus einem Hausstandes mit einer weiteren Person. Antworten auf wichtige Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie auch hier. Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Eine Zusammenfassung der Regelungen bietet das Landratsamt unter diesem Link. Lesen Sie auch: Corona-Notbremse im Kreis Kelheim: Diese Regelungen gelten ab 20. März
Zur jüngsten Entwicklung erklärte das Landratsamt gegenüber unserer Redaktion: "Der Landkreis Kelheim wechselt mit Freitag, 16. April, in die Inzidenzphase über 200." Dies bringe nachfolgende Änderungen mit sich: Im Einzelhandel gelte das "Click und Collect"-Prinzip (Abholung vorbestellter Ware vor Ort). Ausgenommen seien der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel. "In den vorgenannten Ladengeschäften ist weiterhin Kundenverkehr zulässig. Auch Friseur-Läden bleiben inzidenz-unabhängig geöffnet." Kontaktfreier Individualsport sei nach wie vor auch auf Außensportanlagen unter Einhaltung der Regelung zur Kontakt-Beschränkung (ein Haushalt mit einer weiteren Person, Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt) möglich. Die Ausgangssperre bleibe zwischen 22 und 5 Uhr bestehen.
Im Freistaat gab es ab 16. Dezember im Kampf gegen die Pandemie einen harten Lock-Down. Zahlreiche Geschäfte mussten geschlossen bleiben, auch Kitas und Schulen. Zunächst wurde der harte Lock-Down bis Ende Januar fortgesetzt; außerdem gab es weitere Verschärfungen. Diese harten Regelungen wurden zunächst bis 14. Februar verlängert (Harter Lock-Down wird verlängert), dann bis 7. März. Zugleich wurden Lockerungen angekündigt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nur mehr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 – und zwar von 22 bis 5 Uhr. Ab 22. Februar wurde für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Auch Kitas und Fahrschulen konnten ab 22. Februar wieder öffnen.
Frisöre durften unter Auflagen ab 1. März wieder aufmachen (Lock-Down in Bayern wird verlängert, aber Schulen, Kitas und Frisöre öffnen). Am 23. Februar beschloss das bayerische Kabinett, dass Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte am 1. März wieder öffnen dürfen. Neben Frisören konnten weitere Dienstleistungs-Betriebe zu Körperhygiene und Körperpflege wieder starten. In Musikschulen wurde Einzel-Unterricht wieder ermöglicht (Corona-Lockerungen im Freistaat: Weitere Geschäfte dürfen wieder öffnen). Für die Zeit ab 8. März wurden deutliche Lockerungen und Öffnungen – allerdings abhängig von der Inzidenz – beschlossen; lesen Sie dazu: Was wann und wie wieder möglich ist. Am 23. März wurde das weitere Vorgehenbeschlossen, lesen Sie dazu: Keine Corona-Lockerungen in Bayern.
Am 7. April wurden weitere Öffnungs-Schritte verschoben. An den Schulen gilt eine strenge Corona-Test-Pflicht. Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Für die Läden des Einzelhandels, die nicht ohnehin geöffnet haben dürfen, gelten einheitliche und inzidenz-abhängige Regelungen. Lesen Sie dazu: Corona in Bayern: Weitere Öffnungen verschoben, neue Regeln für Geschäfte. Am 13. April wurde beschlossen: Aktueller Corona-Lock-Down in Bayern wird bis 9. Mai verlängert
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
Lesen Sie auch: Landkreis Kelheim: Das gilt jetzt für Schulen und Kitas