Freisinger Beamte registrierten in der vergangenen Nacht etliche Verstöße gegen die Infektions-Schutz-Regeln. Drei Männern drohen sogar je 500 Euro Bußgeld.
(ty) Die Beamten von der Freisinger Polizeiinspektion haben nach eigenen Angaben in der vergangenen Nacht wieder "eine größere Anzahl" von Verstößen gegen die wegen der Pandemie geltenden Infektions-Schutz-Regelungen zu Protokoll genommen. Gegen 21.30 Uhr sei ihnen zum Beispiel eine Corona-Party gemeldet worden, die am Fürstendamm in Freising stieg. Den Angaben zufolge saßen hier insgesamt 25 Leute bei Alkohol zusammen und feierten. Zehn von ihnen seien letztlich kontrolliert worden. Alle erwarte nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils bis zu 250 Euro. Ein Bußgeld von bis zu 500 Euro droht einem 23-Jährigen aus Garching, der gegen 23 Uhr mit seinem Pkw in Freising gestoppt worden ist. Wie es heißt, hatte er keinen triftigen Grund für seinen Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre – er habe nur herumfahren wollen.
Etwas später seien Polizisten während einer Streifenfahrt von einem Passanten am Bahnhof von Freising angesprochen und über eine angebliche Schlägerei auf dem Gleis informiert worden. Vor Ort seien dann zwei lautstark argumentierende Männer im Alter von 18 und 26 Jahren angetroffen worden. Es habe sich herausgestellt, dass sie Arbeitskollegen sind. "Der sichtlich angetrunkene 26-Jährige hatte ein Problem mit dem 18-Jährigen, welches er am Bahnhof persönlich nach dem Schicht-Ende mit ihm besprechen wollte", so ein Polizei-Sprecher. "Als die beiden aufeinander trafen, entstand eine Streitigkeit, welche bei umstehenden Passanten auf Grund der Lautstärke den Eindruck einer Schlägerei erweckt hatte." Laut Polizei wurden keine Straftaten festgestellt. Allerdings blüht den beiden Streithanseln je ein Bußgeld von bis zu 500 Euro wegen Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.