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Landratsamt weist darauf hin, dass weiterhin die geltenden Kontakt-Beschränkungen zu beachten sind, und erklärt, was das konkret bedeutet.

(ty) Aufgrund der stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 in Sachen Corona sowie im Einvernehmen mit dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind im Kreis Neuburg-Schrobenhausen – wie berichtet – der Kontaktsport im Freien sowie der kontaktlose Sport im Innenbereich wieder möglich. Auf Anfrage bei der Regierung von Oberbayern erhielt das Landratsamt nach eigenen Angaben jetzt die Bestätigung, dass bei der Sportausübung weiterhin die geltenden Kontakt-Beschränkungen zu beachten seien. Die Behörde fasst nachfolgend zusammen, was das konkret bedeutet.

  • "Das bedeutet beim kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel, dass das gemeinsame Training mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten stattfinden darf." Zusätzlich müsse ein negativer Corona-Test vorgelegt werden – also ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test.
  • "Darüber hinaus gilt beim kontaktlosen Sport unter freiem Himmel, dass das gemeinsame Training mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten stattfinden darf." Zudem könnten Kinder bis 14 Jahren in Gruppen von bis zu 20 Kindern gemeinsam kontaktfrei trainieren. Ein Corona-Testnachweis sei hier nicht erforderlich.

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