Logo
Anzeige
Anzeige

Das bedeuten die jüngsten Beschlüsse des bayerischen Ministerrats vor Ort. Die künftigen Regelungen im Detail.

(ty) Der bayerische Ministerrat hat bekanntlich in seiner gestrigen Sitzung weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die neuen Regelungen sollen in einer neuen, 13. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung festgeschrieben werden, die ab Montag, 7. Juni, gelten soll. Auch der Katastrophenfall im Freistaat wird dann aufgehoben. Die Corona-Regeln werden laut Kabinett-Beschluss deutlich vereinfacht, es gibt demnach für den Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – nur noch drei wichtige Stufen: unter 50, zwischen 50 und 100 sowie über 100. Der Kreis Pfaffenhofen rangiert seit einiger Zeit klar unter der 50er-Marke. Deshalb gelten hier laut offizieller Mitteilung des Landratsamts ab Montag folgende Regeln: 

Allgemeine Kontakt-Beschränkung: "Es dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen", erklärt die Kreis-Behörde. Wie bereits bisher, zählen vollständig gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen nicht mit.

Für geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass gilt: "Veranstaltungen, wie zum Beispiel Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen – werden wieder möglich: Bei einer Inzidenz unter 50 draußen mit bis zu 100 Personen, drinnen bis 50 Personen.

Schulen: Ab dem 7. Juni finde wieder einschränkungsloser Präsenz-Unterricht für alle Schulen statt. Praktische Ausbildungs-Abschnitte seien generell inzidenz-unabhängig in Präsenz möglich. Im Sport-Unterricht könne auf die Masken-Pflicht verzichtet werden. An den Schulen seien weiterhin inzidenz-unabhängig zwei Mal wöchentliche Tests erforderlich.

Kinder-Tagesstätten können laut Landratsamt wieder im Normal-Betrieb öffnen.

Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 werde der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygiene-Konzept, Kunden-Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Termin-Vereinbarungen entfalle.

Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen, so das Landratsamt weiter.

Gastronomie: Die Innen-Gastronomie werde geöffnet und die Gastwirtschaften könnten drinnen wie draußen bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offen bleiben. Ein negativer Corona-Test sei nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gelte die allgemeine Kontakt-Beschränkung. Die Regelungen zur Masken-Pflicht bleiben bestehen. "Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen", so die Kreis-Behörde.

 

Hotellerie, Beherbergung: "Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontakt-Beschränkungen zusammen aufhalten dürfen", so das Landratsamt. In Gebieten mit einer Inzidenz weniger als 50 müsse jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft – nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden– einen negativen Corona-Test vorweisen.

Freizeit-Einrichtungen: Einrichtungen, wie zum Beispiel Solarien, Saunen, Bäder, Indoor-Spielplätze, Stadt- und Gäste-Führungen und Wett-Annahme-Stellen könnten mit Infektions-Schutz-Konzept wieder öffnen – in Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 ohne Test.

Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Kulturelle Veranstaltungen: "Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig", so das Landratsamt Bei einer Inzidenz unter 50 sei kein Test erforderlich. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen könnten künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion), wenn sie ausreichend Platz böten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse oder Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluft-Gottesdiensten entfalle die Masken-Pflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmelde-Pflicht werde verzichtet.

Proben von Laien-Ensembles: "Proben von Laien-Ensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personen-Obergrenze möglich", führt das Landratsamt aus. "Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindest-Abstand nach Hygiene-Rahmen-Konzept)." Außerschulischer Musik-Unterricht werde ohne Personen-Obergrenze – mit Abstand – zulässig.

Sport: Für alle werde Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz weniger als 100 ohne feste Gruppen-Obergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 auch ohne negativen Test. Es sei die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen werde die Zahl der Teilnehmer im Rahmen-Konzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

Alten- und Pflegeheime: "Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz weniger als 50", so die Behörde. Gemeinschafts-Veranstaltungen in den Heimen seien indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.

Zum Hintergrund: Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen in Bayern 

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


Anzeige
RSS feed