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Bislang 5630 Infektionen: 5426 Betroffene genesen, 159 gestorben, 45 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 17,9. Neue Regeln seit 7. Juni.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 159 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (Tabelle unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von Freitag um zehn erhöht und beträgt somit 5630. Seit 7. Juni gelten neue Corona-Regeln.

 

Von den bislang insgesamt 5630 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 5426 als genesen – das sind neun mehr als am Freitag gemeldet. Die Zahl der Infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis leicht erhöht und beträgt – Stand: heute Vormittag – derzeit 45 (Freitag: 44). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. 

Insgesamt 20 Menschen aus dem Landkreis (Freitag: 26) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt. Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen betreut laut der heutigen Morgen-Statistik derzeit einen Patienten (Freitag: zwei), bei dem eine Corona-Virus-Infektion bestätigt worden ist – dieser muss intensiv-medizinisch betreut werden.

 

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 17,9 (Stand: heute, 3.11 Uhr). Der Wert des RKI gilt bekanntlich als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen – und für das mögliche Greifen der so genannten Bundes-Notbremse. Hier die aktuellen Regeln: Es wird locker: Diese Corona-Regeln gelten ab 7. Juni im Kreis Pfaffenhofen

Nach Lock-Downs, umfangreichen Kontakt-Beschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht der Freistaat mittlerweile große Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität. Der bayerische Ministerrat hatte in seiner Sitzung am 4. Juni weitreichende Lockerungen und Öffnungen sowie neue Regelungen beschlossen, die verschiedenste Bereiche betreffen und ab Montag, 7. Juni, gelten. Ein Beispiel: Die Innen-Gastronomie wird geöffnet, Wirtschaften könnten drinnen wie draußen bis 24 Uhr offenbleiben. Auch größere Events und Feiern sind wieder möglich. Die künftigen Regeln sind außerdem einfacher und klarer. Hier die Details im Überblick: Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen in Bayern

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. 

Das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Service-Zeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte die Behörde nach den jüngsten Änderungen erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen. 

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

Die neuen Regeln:

Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen in Bayern

Es wird locker: Diese Corona-Regeln gelten ab 7. Juni im Kreis Pfaffenhofen

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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