Bundesgerichtshof hat eine Revision des Augsburger Urteils gegen Michael Rook abgelehnt
(ty) Auch wenn der Prozess um die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß derzeit alle anderen Verfahren überschattet. Es gibt noch andere Verfahren. Das gegen Michael Rook beispielsweise, den ehemaligen Deutschland-Chef von Media Markt. Der muss nun wegen Bestechlichkeit fünf Jahre und drei Monate in Haft. Eine Revision gegen das Urteil von Landgericht Augsburg hat der Bundesgerichtshof jetzt abgelehnt.
Rook war im Dezember 2012 vom Gericht in Augsburg verurteilt worden, weil er zusammen mit einem anderen Manager den Media Marktes nach Überzeugung des Gerichtes von einem Unternehmer Bestechungsgelder angenommen hatte. Es ging um zwei Millionen Euro Schmiergeld. Rook selbst hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bis zum Schluss bestritten.