In der Gestaltungsfibel, die helfen soll, das historische Stadtbild von Pfaffenhofen zu erhalten, wird ein Denkmal aufgelistet, das längst der Abrissbirne zum Opfer gefallen ist
Von Tobias Zell
Um das historische Stadtbild der Pfaffenhofener Innenstadt zu erhalten und die historische Identität des Stadtkerns zu bewahren, hat der Stadtrat Ende Oktober vergangenen Jahres eine Gestaltungsfibel für die Stadt verabschiedet. Bei einem Info-Abend ist diese Fibel auch kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt worden. „Sie soll eine Grundlage und Richtschnur für Bauherren darstellen, die ein Bauprojekt in der Altstadt planen“, hieß es dazu aus dem Rathaus. Und sie solle künftig die Basis für Beratungsgespräche zwischen Bauherren, Planern und Vertretern des Bauamts darstellen. So weit, so gut. Was die Fibel wirklich bewirken, erreichen oder verhindern kann, muss sich erst noch zeigen. Bemerkenswert ist indes, dass in diesem Papier ein denkmalgeschütztes Gebäude aufgeführt wird, das es gar nicht mehr gibt. Weil es nämlich inzwischen abgerissen worden ist.
Es geht um das einstige Haus mit der Bezeichnung Münchener Straße Nummer 7. Das historische Gebäude aus dem Jahr 1881, das sich dort fand, ehe die Abrissbagger zuschlugen, stand auf der Denkmalliste. Und als solches wird es auch immer noch in der Gestaltungsfibel geführt, neben den ebenfalls geschützten Gebäuden in der Münchener Straße 3, 8 und 9 übrigens. Nur, dass halt eben das Haus Nummer 7 nicht nur Vergangenheit hat, sondern inzwischen selbst Vergangenheit ist. Denn dort, wo das Bürgerhaus den Jahrzehnten trotzte, wird inzwischen etwas Neues gebaut. Auf der Baustelle wird fleißig gearbeitet.
Screenshot aus der Denkmalfibel, Stand: 12. März 2014, 20.12 Uhr. Das als Denkmal aufgelistete Haus in der Münchener Straße 7 ist in Wirklichkeit längst abgerissen.
Das in der Münchener Straße 7 von Pfaffenhofen abgerissene Gebäude war in der Denkmalliste als „Bürgerhaus, erbaut 1881, erneuert“ erfasst, wie das Landratsamt bestätigt. Und die Kreisbehörde schildert auf Anfrage unserer Zeitung auch, wie und warum es zum Abriss des Denkmals kam und überhaupt kommen konnte. Demnach hat das Landratsamt nämlich bereits am 19. September vergangenen Jahres eine denkmalrechtliche Erlaubnis für den Abbruch des Gebäudes erteilt. Außerdem heißt es: „Für das Gebäude lag bereits 2001 eine Abbruchgenehmigung vor, welche aber nicht umgesetzt wurde.“
Die Genehmigung für den Abbruch des denkmalgeschützten Hauses konnte nach Angaben des Landratsamts erteilt werden, „da das Gebäude statische Probleme aufwies und eine Sanierung aufgrund des schlechten Zustandes sowie der inneren Struktur des Gebäudes nicht verhältnismäßig war“. Zur Vorgehensweise an sich wird erläutert: „Im Rahmen des denkmalrechtlichen Verfahrens für einen Abbruch werden grundsätzlich das bayerische Landesamt für Denkmalpflege und der Kreisheimatpfleger als Fachstellen in die Entscheidung eingebunden.“ Und das bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte in der Tat Bedenken gegen einen Abriss, wie das Landratsamt einräumt. Diese Bedenken wurden aber „im Rahmen des denkmalrechtlichen Verfahrens vom Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde abgewogen, welches die letzte Entscheidung trifft“.
Es wird fleißig gearbeitet auf der Baustelle, wo einst das Denkmal stand. Mal sehen, ob sich der Neubau auch an die Gestaltungsfibel hält.
Soweit also zur Geschichte hinter dem Abrisses. Um dieser neuen Situation auch Rechnung zu tragen, bräuchte die Stadtverwaltung von Pfaffenhofen eigentlich nur in der Gestaltungsfibel, die im Internet abrufbar ist, eine kleine Änderung vornehmen: Man müsste in der Auflistung der Denkmäler bei der Münchener Straße nur die Zahl „7“ streichen – und schon wäre die neue Gestaltungsfibel auch auf der Höhe der Zeit. Weil es ist schon ein bisschen peinlich, wenn in einer solchen Fibel, die unter anderem das Ziel hat, das historische Stadtbild zu erhalten, just ein historisches und gar denkmalgeschütztes Gebäude aufgeführt wird, das längst der Abrissbirne zum Opfer gefallen ist.
Bei der Stadtverwaltung weiß man indes seit Wochen, dass das besagte Gebäude immer noch in der Auflistung zu finden ist. Offensichtlich war es aber bislang – Stand 12. März 2014, 20.12 Uhr – noch nicht möglich, die Gestaltungsfibel auf Vordermann zu bringen, sprich: eine einzige Zahl zu streichen.