Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Gesang und Märchen für den guten Zweck
(ty) Fast 40 Leute hatten sich am gestrigen Abend vor der bekannten Wallfahrtskirche in Herrnrast bei Ilmmünster zusammengefunden, um unter dem Motto "Einfach singen!" miteinander Lieder aus aller Welt zum Besten zu geben (Foto oben). Dabei ging es "keinesfalls um Perfektion, sondern einfach um die Freude am Singen und Sich-Ausprobieren", betonte die Initiatorin Karin Hoisl-Schmidt. "Singen ist gesund und macht glücklich. Auch Gasttöne sind willkommen", sagt die Gesundheits-Psychologin aus Ilmmünster, die mit Gitarre und Trommel angerückt war, um – mit Unterstützung ihres Gatten Thomas Schmidt – die Lieder zu begleiten (Foto unten).
Auf Picknick-Decken und Camping-Stühlen machten es sich die Gäste gemütlich. Auch das eine oder andere Gläschen Wein hatten sie mitgebracht. "Die langsam hinter den alten Bäumen untergehende Sonne tat ihr Übriges für eine zauberhafte Abendstimmung", freut sich Karin Hoisl-Schmidt. Erzähl-Künstlerin Anja Koch aus Hohenkammer war gekommen, um den Gästen die Geschichte von einem Bergvölkchen zu erzählen, das kleine Fellstücke tauschte, um ihre Zuneigung und Dankbarkeit auszudrücken – und die niemals weniger wurden, weil man immer eines zurückbekam.
"Wenn jeder gibt, dann hat auch jeder", so eine Botschaft dieser Geschichte. "Statt Fellstückchen kann man auch ein Lächeln, ein nettes Wort oder eine gute Tat verschenken", befand die Erzählerin. "In diesem Sinne", knüpft Initiatorin Hoisl-Schmidt an, gehe der Erlös dieses Benefiz-Abends über die Aktion "Deutschland hilft" zu 100 Prozent an die Opfer der jüngsten Flut-Katastrophe. Zusammengekommen seien 515 Euro.
Als schließlich der alte Kanon "Abendstille überall, nur am Bach die Nachtigall" gesungen wurde, war es schon fast dunkel geworden. Am Ende wurde sogar ein "Andachts-Jodler" angestimmt – und viele Gäste verabschiedeten sich laut Hoisl-Schmidt mit dem Wunsch, einen solchen Abend bald zu wiederholen. Die Organisatorin hat dieses Begehr aufgenommen. Etwaige weitere Termine werden ihren Worten zufolge auf www.das-freiraum-institut.de unter der Rubrik "Veranstaltungen" bekanntgegeben.
Doppelhaus-Hälften in Tegernbach zu vergeben
(ty) Die Stadt Pfaffenhofen hat mitgeteilt, dass aktuell vier Doppelhaus-Hälften im Baugebiet "Buchscharnweg II" im Ortsteil Tegernbach über das so genannte Einheimischen-Modell vergeben werden. Das Vergabe-Verfahren sowie alle für die Bauplätze notwendigen Daten und Informationen wie Planunterlagen, Richtlinie für die Vergabe, Kaufpreis, Bewerber-Verfahren seien unter diesem Link online abrufbar. Die Bewerbung um einen Bauplatz sowie die Kommunikation erfolgen nach Angaben aus dem Rathaus ebenfalls über diese Online-Plattform. Hier sei auch der erforderliche Bewerbungs-Bogen online auszufüllen.
Sofern die Zulassungs-Kriterien der Vergabe-Richtlinien erfüllt würden, bestehe die Möglichkeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungsfrist laufe noch bis einschließlich 15. September dieses Jahres. "Nach Fristende werden die eingegangenen Bewerbungen geprüft, ausgewertet und dem Stadtrat zur Einsicht und Beratung vorgelegt", heißt es weiter. "Eine anschließende Information hierüber ergeht sodann an alle Bewerber." Betont wird, "dass bei einer nicht fristgerechten Abgabe der geforderten Nachweise die Bewerbungs-Unterlagen nicht gewertet werden können".
Monatelange Sperrung in Pfaffenhofen
(ty) Wegen der abschließenden Straßenbau-Arbeiten wird der "Birkengrund" in Pfaffenhofen ab dem kommenden Montag, 16. August, und bis voraussichtlich Mitte Dezember zwischen Moosburger Straße und Lerchenhöhe für den Verkehr gesperrt. Das wurde von den hiesigen Stadtwerken mitgeteilt. Der Vollausbau der Straße und der Gehwege sei der letzte Teil der Tiefbau-Arbeiten im "Birkengrund". Die Umleitung für den Durchgangsverkehr sei ausgeschildert und erfolge östlich von der Moosburger Straße über Schlehenhag und westlich von der Moosburger Straße über "Am Rain" und "Schönblick".
Über die Regelungen bezüglich der Müll-Abfuhr durch den Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) seien die betroffenen Anwohner bereits informiert worden. Die Stadtbus-Haltestelle "Birkengrund" der Linie 8 sei aufgrund der Baumaßnahmen im Ost-Viertel bereits ganzjährig an die Kreuzung Schlehenhag / Lerchenhöhe verlegt worden. Fahrgäste werden darum gebeten, auch weiterhin die Ersatz-Haltestelle zu nutzen sowie die Beschilderung vor Ort zu beachten.
Zeugen-Suche in Wolnzach
(ty) Ein 26-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen hat bei der Polizeiinspektion aus Geisenfeld eine Sachbeschädigung an seinem Pkw zur Anzeige gebracht, die nach bisher vorliegenden Erkenntnissen am Mittwochabend zwischen 18 und 21 Uhr in Wolnzach verübt worden war. Wie es heißt, hatte der junge Mann seinen Audi an der Elsenheimerstraße in einer Parkbucht abgestellt. Später kehrte er zu seinem Auto zurück und fuhr mit diesem nach Hause. Gestern nun habe er auf der Beifahrerseite mehrere Kratzer bemerkt, die augenscheinlich mit einem spitzen Gegenstand verursacht worden waren. Der angerichtete Sachschaden wurde auf mindestens 4000 Euro beziffert. Von der Geisenfelder Polizei wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Etwaige Zeugen sollten sich unter der Telefonnummer (0 84 52) 72 00 melden.
Zeugen-Suche in Ilmmünster
(ty) Ein 13 Jahre alter Bub aus dem Gemeinde-Bereich von Reichertshausen hatte am Mittwochnachmittag gegen 17.30 Uhr sein Mountain-Bike für wenige Minuten unversperrt an einem Einkaufsmarkt an der Freisinger Straße 20 in Ilmmünster abgestellt, um eine kurze Besorgung zu machen. Seine beiden Freunde taten es ihm laut Polizei gleich. Als das Trio dann nach etwa fünf Minuten wieder zu den Drahteseln zurückkehrte, musste laut Polizei festgestellt werden, dass der Drahtesel des 13-Jährigen verschwunden war. Ebenfalls gestohlen worden sei der Fahrrad-Helm, der sich am Lenker befunden habe. Die Beamten von der zuständigen Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen ermitteln jetzt wegen des im Raum stehenden Diebstahls und bitten unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0 um Hinweise etwaiger Zeugen. Der Wer der Beute wurde auf rund 400 Euro beziffert.
Feier-Weiher: Polizei greift durch
(ty) Diverse Feierlichkeiten am beliebten Vöttinger Weiher bei Freising sind laut aktueller Mitteilung der Polizei in den vergangenen Wochen "ausgeufert". Wie die örtliche Inspektion konkret berichtet, wurden Sachbeschädigungen begangen und bergeweise Müll hinterlassen. Außerdem seien reihenweise Anzeigen wegen Ruhe-Störung eingegangen. Deshalb werden die Beamten nach eigenem Bekunden "diesen Bereich die nächsten Tage und Wochen verstärkt überwachen" und "mit niedriger Toleranz-Schwelle die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchsetzen". Ein Sprecher fasst zusammen: "Feiern ja, aber im Rahmen geltender Vorschriften." Wer über die Stränge schlage, müsse mit Anzeigen und empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Die jüngste Feier sollte gestern steigen, erklärte heute ein Polizei-Sprecher. Die Gesetzeshüter seien dieses Mal aber schon im Vorfeld vor Ort gewesen. Und sie griffen durch: Sie "belehrten die ankommenden Jugendlichen über die angemessenen Verhaltensweisen und beendeten die Party schließlich gegen 20.15 Uhr, nachdem geltende Corona-Regeln nicht eingehalten wurden". Da die Protagonisten zu dieser Uhrzeit noch nicht so stark dem Alkohol zugesprochen hatten "und noch zugänglich waren", verlief die Auflösung der nicht angemeldeten Veranstaltung laut Polizei-Bericht "unproblematisch und es kam zu keinen weitere Störungen".
Interessantes Gerichts-Urteil
(ty) Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat laut heutiger Mitteilung der Klage einer Stewardess stattgegeben, der von der Landeshauptstadt München untersagt worden war, ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung während ihrer berufsbedingten Abwesenheitszeiten kurzzeitig an Touristen zu vermieten. Die Klägerin hatte den Angaben zufolge die Wohnung wiederholt auf der Vermittlungs-Plattform "AirBnB" zur Vermietung angeboten. Darin habe die Landeshauptstadt eine unzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum gesehen und der Klägerin aufgegeben, die Nutzung der Wohnung für Zwecke der Fremden-Beherbergung unverzüglich zu beenden.
Die hiergegen erhobene Klage sei vom Verwaltungsgericht München zunächst abgewiesen worden. Der BayVGH habe der Berufung der Stewardess nun stattgegeben. Denn: Die Vermietung der von der Klägerin überwiegend selbst genutzten Wohnung in Zeiten berufsbedingter Abwesenheit erweise sich jedenfalls als nachträglich genehmigungsfähig. Die schutzwürdigen Belange der Klägerin würden die öffentlichen Belange am Wohnraumerhalt überwiegen, weil die Nutzungsuntersagung nicht zur Folge habe, dass eine zweckentfremdete Wohnung wieder einer Wohnnutzung zugeführt werde.
Anders als in Fällen, in denen Personen eine nicht dauerhaft selbst bewohnte Wohnung zur Maximierung des Ertrags an einen ständig wechselnden Personenkreis wie zum Beispiel "Medizin-Touristen" vermieten, stehe die Wohnung bei einer Befolgung der Nutzungs-Untersagung nicht dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung. Die Anordnung führe im Fall der Klägerin allenfalls dazu, dass die Wohnung über den gestatteten Vermietungs-Zeitraum von acht Wochen hinaus vorübergehend unbewohnt leer stehen würde. Gegen den Beschluss des BayVGH könnten die Beteiligten innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht stellen.
Einzelhandel verbucht Umsatz-Plus
(ty) Nach den vorläufigen Ergebnissen der "Monats-Statistik im Einzelhandel" ist der Umsatz im bayerischen Einzelhandel im ersten Halbjahr 2021 gegenüber dem Vorjahres-Zeitraum nominal um 8,6 Prozent und real um 7,3 Prozent gestiegen. Wie das bayerische Landesamt für Statistik jetzt weiter berichtete, wuchs die Zahl der Beschäftigten um 1,0 Prozent. Im Juni dieses Jahres stieg der nominale Umsatz des bayerischen Einzelhandels gegenüber dem Juni vergangenen Jahres nominal um 11,8 Prozent und real um 9,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai dieses Jahres nahm der nominale Umsatz um 6,1 Prozent zu.
Im Lebensmittel-Einzelhandel nahm der nominale Umsatz in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahres-Zeitraum um 3,0 Prozent zu (real: +1,5 Prozent). Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln erhöhte sich der nominale Umsatz um 11,4 Prozent (real: +10,0 Prozent). Die Zahl der Beschäftigten wuchs im Einzelhandel mit Lebensmitteln um 4,8 Prozent, im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln sank sie um 1,4 Prozent.
Einen zweistelligen Umsatz-Zuwachs meldete im ersten Halbjahr 2021 der so genannte sonstige Einzelhandel" (Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen und auf Märkten; einschließlich Versand- und Internet–Einzelhandel). Abgesehen vom "Einzelhandel mit Waren verschiedener Art" sank der reale Umsatz in allen weiteren Wirtschaftsgruppen des Einzelhandels. Der nominale Umsatz wuchs zudem im "Einzelhandel mit Waren verschiedener Art"), im "Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren" sowie im "Einzelhandel mit Motoren-Kraftstoffen (Tankstellen)".