Wegen einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 greift nicht nur die 3G-Regel, sondern es gibt zusätzliche Verschärfungen. Hier die Details.
(ty) Wie berichtet, gelten vor dem Hintergrund des jüngsten Corona-Infektions-Geschehens im Kreis Neuburg-Schrobenhausen seit dem gestrigen Montag deutlich strengere Regeln. Zum einen, weil laut einer Änderung der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ab einem Inzidenz-Wert von 35 (Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner) in Innen-Bereichen größtenteils die so genannte 3G-Regel greift. Zum anderen, weil in dem Landkreis wegen der jüngsten Inzidenz-Werte sogar über 50 noch zusätzliche Verschärfungen greifen. Wir fassen auf Grundlage der offiziellen Mitteilungen aus dem Landratsamt nachfolgend zusammen, was somit seit 23. August im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gilt.
Wegen Inzidenz ab 35
Seit dem gestrigen Montag gilt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Innen-Bereichen größtenteils die 3G-Regel (negativ getestet, gegen Corona geimpft oder von Corona-Infektion genesen). Dabei seien die Testungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr Voraussetzung für den Zugang zu folgenden Bereichen:
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kultur-Veranstaltungen),
- Innen-Gastronomie
- körpernahe Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- geschlossene Räume von bestimmten Freizeit-Einrichtungen,
- Besuche von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen
- Sportausübung in geschlossenen Räumen
- Beherbergungen (Hier gilt ein Testnachweis-Erfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden)
- Lesen Sie dazu auch: Diese strengeren Corona-Regeln gelten in Bayern ab 23. August
Wegen Inzidenz über 50
Nachdem im Kreis Neuburg-Schrobenhausen der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 zuletzt an mehreren Tagen in Folge überschritten war (heute liegt er bei fast 70), greifen seit Montag, 23. August, neben der 3G-Regel auch folgende weitere Maßnahmen der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung:
Allgemeine Kontakt-Beschränkungen
"Der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände ist zulässig, wobei maximal zehn Personen zusammenkommen dürfen", so das Landratsamt. "Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht." Gegen Corona geimpfte und von Corona genesene Personen seien von den Kontakt-Beschränkungen ausgenommen und blieben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.
Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern
"Bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder mehr bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zugelassen", so die Behörde. "Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Höchstteilnehmerzahl mitgezählt."
Für private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen seien bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zugelassen. "Geimpfte oder Genesene werden bei den Personenhöchstzahlen nicht mitgezählt."
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.
Zur heutigen Corona-Lage vor Ort mit zahlen aus allen Gemeinden: Wieder zahlreiche Corona-Neuinfektionen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen