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Der junge Mann verunglückte bei Dietfurt und musste in eine Klinik geflogen werden. Obendrein blüht ihm ein Strafverfahren.

(ty) Im Gemeinde-Bereich von Dietfurt an der Altmühl ist am frühen gestrigen Abend ein betrunkener E-Scooter-Fahrer böse verunglückt. Wie die zuständige Polizeiinspektion aus Parsberg heute berichtete, war der 19-Jährige auf der Staatsstraße 2394 – von Wildenstein her kommend – in Richtung Dietfurt unterwegs, als es gegen 18.50 Uhr zu dem schlimmen Unfall kam. Auf der Gefälle-Strecke sei der junge Mann gestürzt und habe sich dabei schwere Beinverletzungen zugezogen.

 

Nach der Erstversorgung vor Ort wurde der 19-Jährige, der auch im Gemeinde-Bereich von Dietfurt wohnt, mit einem Rettungs-Hubschrauber ins Klinikum nach Ingolstadt geflogen. Ein Alko-Test bei dem Verunglückten hatte nach Angaben der Polizei einen Wert von etwa einem Promille ergeben. Deshalb musste der Mann – wie in solchen Fällen üblich – auch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem stehe ihm jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr bevor.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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