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Das in Bayern bestehende System soll um PCR-Pool-Testungen erweitert werden. Außerdem kommt eine strenge Test-Pflicht für nicht geimpfte Kita-Beschäftigte.

(ty) Bayern verfüge über eine "umfassende und flächendeckende" Test-Strategie in der Kinder-Tages-Betreuung, heißt es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie aus der Staatskanzlei. Mit dem Angebot von kostenlosen Antigen-Schnelltests für die Beschäftigten und zwei Mal wöchentlichen Selbsttests für alle Buben und Mädchen in den Kinder-Betreuungs-Einrichtungen sowie Kinder-Tages-Pflege-Stellen gewährleiste der Freistaat einen sicheren Start ins neue Kita-Jahr. Dieses System werde nun durch eine staatliche Förderung von PCR-Pool-Tests "als zweite Test-Säule" ergänzt, wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats erklärt. Ferner wurde eine Test-Pflicht für nicht gegen Corona geimpfte Kita-Beschäftigte beschlossen.

"Künftig können die Landkreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern entscheiden, welches Testverfahren sie in den einzelnen Kitas, heilpädagogischen Tagesstätten und in der Kinder-Tages-Pflege durchführen wollen", wurde nach der Kabinett-Sitzung bekannt gegeben. "Wenn sich eine Kommune gemeinsam mit den Trägern für PCR-Pool-Tests entscheidet, diese in eigener Verantwortung beschafft, anbietet und durchführt, erstattet der Freistaat die entstehenden angemessenen Kosten über Kosten-Pauschalen." Dies gelte wie im Bereich Tests für Kita-Kinder mittels Berechtigungs-Scheinen zunächst bis Jahresende. "Damit besteht ein echtes Wahlrecht", wird erläutert: "Selbsttests aus den Apotheken oder selbst beschaffte PCR-Pool-Tests."

Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wurde laut heutigem Ministerrats-Beschluss damit beauftragt, ein entsprechendes Förder-Programm zur Durchführung durch die Regierungen als zuständige Verwaltungs-Behörden zu erarbeiten, die Einzelheiten mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie den maßgeblichen Verbänden, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, abzustimmen sowie dem bayerischen Ministerrat am 21. September zur Entscheidung vorzulegen.

 

Ab dem 20. September ist nach Angaben der bayerischen Staatskanzlei der Zutritt zu Kinder-Tages-Einrichtungen und heilpädagogischen Tagesstätten den dort Beschäftigten – sofern sie nicht gegen Corona geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind – nur erlaubt, wenn sie drei Mal wöchentlich einen negativen Corona-Test-Nachweis erbringen oder sich einem Selbsttest unterziehen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde vom bayerischen Kabinett heute damit beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen zu veranlassen.

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