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Nach der Verurteilung des Scheyerner Bürgermeisters Albert Müller haben sowohl seine Verteidigerin als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt

(ty) Nach der Verurteilung des vorläufig seines Amtes enthobenen Scheyerner Bürgermeisters Albert Müller zu einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro wegen der neuerlichen Spanner-Affäre ist der Fall nicht erledigt. Laut einem Medienbericht hat die Staatsanwaltschaft München I  Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts München eingelegt. Und auch Müllers Anwältin Regina Rick bestätigte gegenüber unserer Zeitung selbigen Schritt.

Wie berichtet, war Müller wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen zu jeweils 70 Euro verurteilt worden. Damit bestätigte das Gericht exakt die Höhe der Geldstrafe, die auch der Strafbefehl vorgesehen hatte, den Müller aber bekanntlich nicht akzeptiert hatte, weshalb es ja kürzlich erst zu der Gerichtsverhandlung gekommen war.

Bei der mit dem Akzeptieren eines Strafbefehls verbundenen Geldstrafe wird freilich immer von einem geständigen Täter ausgegangen. Müller hatte sich allerdings vor Gericht zu Sache überhaupt nicht geäußert. Die Staatsanwältin hatte, auch deshalb, in der Verhandlung eine höhere Geldstrafe – nämlich 90 Tagessätze – gefordert. So waren dann letztlich beide Seiten nicht so recht zufrieden mit dem Urteil: Der Staatsanwaltschaft war die verhängte Geldstrafe zu niedrig, Müllers Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. 

Müller wurde verurteilt, weil er im Sommer vergangenen Jahres auf einer Rolltreppe am Münchner Stachus Frauen mit einer Digitalkamera unter den Rock gefilmt beziehungsweise fotografiert hat. Auf der Speicherkarte fanden sich 99 entsprechende Bilder und 27 Videos. Ein Zeitungsverkäufer hatte Müller bei seinem voyeuristischen Treiben beobachtet und daraufhin die Polizei alarmiert, die ihn dann auch auf frischer Tat ertappte. Den Beamten hat sich Müller dann widersetzt und um sich geschlagen; dabei wurde ein Polizist verletzt. Außerdem soll er versucht haben, seine Kamera zu zerstören.

Während der Amtsrichter der Sichtweise der Staatsanwaltschaft folgte und die Spanner-Aktion von Müller als Beleidigung der Opfer wertete, vertrat dessen Verteidigerin eine andere Sichtweise. Und zwar ganz formal: Unabhängig davon, ob man das, was Müller vorgeworfen wurde, tut oder nicht– der Straftatbestand der Beleidigung sei dadurch nicht erfüllt. Rick verweist dabei auf eine höchstrichterliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg in einem ganz ähnlichen Fall. Auf dieses Urteil beruft sich die Anwältin und betont sinngemäß, Beleidigung dürfe demnach nicht als „Auffangtatbestand“ für Voyeurismus herangezogen werden. Ricks Fazit lautete deshalb nach dem Urteil des Amtsgericht: "Mein Mandant ist für etwas bestraft worden, was nicht strafbar ist."

Die neuerliche Spanner-Affäre um den suspendierten Bürgermeister Müller kommt also noch nicht zu den Akten, sondern geht in die nächste Runde. Möglicherweise muss in diesem Fall noch höchstrichterlich geklärt werden, ob Voyeurismus juristisch gesehen eine Beleidigung ist oder eben nicht. Dabei geht es, wie gesagt, nicht um eine moralische Wertung von Spanner-Aktivitäten, sondern schlicht um die Frage, ob solch voyeuristisches Treiben strafbar ist im Sinne des Beleidigungs-Paragrafen. 

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