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Für den "Zensus 2022" sucht das Landratsamt rund 180 Erhebungs-Beauftragte. Sie erhalten eine Aufwands-Entschädigung und Fahrtkosten-Erstattung.

(ty) Für den Zensus 2022 sucht die Erhebungsstelle im Landkreis Pfaffenhofen rund 180 Interviewerinnen und Interviewer, die die Befragungen im Rahmen der Haushalts-Stichprobe durchführen. Das wurde aus dem Landratsamt mitgeteilt. Die Tätigkeit sei ehrenamtlich, werde jedoch mit einer steuerfreien und sozialversicherungsfreie Aufwands-Entschädigung in Höhe von zirka 700 bis 800 Euro vergütet. Außerdem würden Auslagen sowie Fahrtkosten erstattet. Die Erhebungs-Beauftragten könnten sich zwischen Mitte Mai und Ende Juli zeitlich frei einteilen, wann sie die Interviews durchführen. Beim Zensus 2022 handelt es sich um eine EU-weite Zählung der Bevölkerung sowie von Gebäuden und Wohnungen.

"Diese statistische Erhebung ist erforderlich, um Über- oder Unter-Erfassungen in den Melde-Registern aufzudecken und Ungenauigkeiten zu bereinigen", erklärt so Carina Paula, die Leiterin der Erhebungsstelle im Landkreis Pfaffenhofen. Außerdem werden ihren Worten zufolge Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen – zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit. Und warum das alles? Damit werde eine Grundlage für Entscheidungen, wie etwa die Planung von Schulen, Kindergärten oder Altenheimen, aber auch die Einteilung in Wahlkreise oder eine zukunftsorientierte Gestaltung des Umweltschutzes geschaffen.

Insgesamt werden nach Angaben des Landratsamts in der Haushalts-Stichprobe allein im Kreis Pfaffenhofen "voraussichtlich rund 22 000 Personen" befragt. Die Zensus-Erhebungsstelle suche dafür "zuverlässige, verschwiegene und flexible Personen", die zum Stichtag (15. Mai 2022) volljährig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. "Ihre Aufgabe ist es, rund 150 Personen im Landkreis Pfaffenhofen im Zeitraum vom 16. Mai bis Ende Juli 2022 zu persönlichen Daten wie etwa dem Namen, Geburtsdatum und Familienstand sowie gegebenenfalls zur Bildung, Ausbildung und zum beruflichen Status zu befragen", erklärt Carina Paula.

Dazu erhalte jeder Erhebungs-Beauftragte zu Beginn eine umfassende Schulung sowie ein Tablet, mit dem die Befragungen dann auch durchgeführt werden. Die Tätigkeit ist nach Angaben des Pfaffenhofener Landratsamts zwar ehrenamtlich, sie wird jedoch durch eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwands-Entschädigung in Höhe von zirka 700 bis 800 Euro  vergütet. "Zusätzlich werden Auslagen und Fahrtkosten erstattet", so die Landkreis-Behörde. Die Erhebungs-Beauftragten können sich den Angaben zufolge von Mitte Mai bis Ende Juli zeitlich frei einteilen, wann sie die Interviews durchführen.

 

Alle wichtigen Informationen rund um die Erhebungs-Beauftragten und ihre Tätigkeit sind auf der Internet-Seite des Landkreises Pfaffenhofen zu finden; hier der direkte Link. Über das dort hinterlegte Kontakt-Formular können sich interessierte Personen – möglichst bis zum 5. Dezember dieses Jahres – anmelden, um den Zensus 2022 aktiv als Erhebungs-Beauftragte zu unterstützen. Wer weitere Fragen hat, kann sich mit der Erhebungsstelle des Landkreises Pfaffenhofen in Verbindung setzen; telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 33 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Neben der Haushalts-Stichprobe, die von der örtlichen Erhebungsstelle organisiert werde, führe das bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) in Fürth seit Anfang September dieses Jahres eine Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungs-Zählung (GWZ) durch. Dabei werden rund eine Million Eigentümerinnen und Eigentümer befragt. Das LfStat hat mitgeteilt, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die im September ein Schreiben erhalten haben, aber bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, bereits Anfang dieser Woche ein Erinnerungs-Schreiben erhalten haben. Die Beantwortung dieser Erinnerung kann entweder mit dem beigelegten Papier-Fragebogen erfolgen und über den vorfrankierten Rückumschlag zurückgeschickt werden oder online über den im Erinnerungs-Schreiben bereitgestellten Link.

 

Bei der Gebäude- und Wohnungs-Zählung finden keine Interviews an der Haustür statt. "Zu beachten ist aber, dass eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht", betont das Landratsamt von Pfaffenhofen in einer aktuellen Presse-Mitteilung. Die Vorbefragung zur GWZ dient nach Mitteilung des bayerische Landesamt für Statistik der Daten-Aktualität und Qualitäts-Sicherung als Basis für die Gebäude- und Wohnungs-Zählung, die im Mai kommenden Jahres stattfindet. Dann werden – anders als bei der Vorbefragung – alle Eigentümerinnen und Eigentümer vom Landesamt für Statistik befragt.


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