Die damit verbundenen Regel-Verschärfungen vor Ort greifen aber ohnehin bayernweit, nachdem die Klinik-Ampel auf Rot gesprungen ist. Intensivere Testungen an Schulen.
(ty) Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen gilt jetzt als Corona-Hotspot. Die bayerische Staatsregierung hatte bekanntlich erst kürzlich Regelungen für regionale Corona-Hotspots eingeführt. Als solche Hotspots gelten Landkreise, in denen die Belegung der verfügbaren Intensiv-Betten nach Divi-Intensiv-Register bei mindestens 80 Prozent liegt und zugleich die vom Robert Koch-Institut (RKI) offiziell im Internet veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner) den Wert von 300 überschreitet. Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen "überschreitet aktuell mit einer Intensiv-Betten-Auslastung von 92,86 Prozent und einer Sieben-Tage-Inzidenz von 308,0 beide Werte", gab das Landratsamt am heutigen Abend bekannt.
Laut der 14. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung müsse dies auch amtlich bekannt gemacht werden. Dazu habe der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen heute ein entsprechendes Amtsblatt veröffentlicht; dieses ist auf der Internet-Seite des Landkreises unter diesem Link zu finden. Ab dem morgigen Dienstag, 9. November, gelte jedenfalls die so genannte Hotspot-Regelung für den Landkreis. Diese Regelungen entsprechen den Corona-Regeln für die rote Stufe der bayerischen Krankenhaus-Ampel. Allerdings sind, wie berichtet, auch bayernweit aufgrund der Intensiv-Betten-Auslastung die Voraussetzungen für die rote Stufe der Krankenhaus-Ampel gegeben. Deshalb gelten ab morgen, 9. November, auch im gesamten Freistaat die Regelungen, die an die rote Ampel-Stufe gebunden sind.
"So kommt zum Beispiel in der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen die 3G-plus-Regleung zum Tragen", erklärt eine Sprecherin des Landratsamts von Neuburg-Schrobenhausen. Außerdem: Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach den 3G-Regeln zugänglich waren, sind nach der 2G-Regelung zugänglich. Darüber hinaus gelte am Arbeitsplatz bei zehn oder mehr Beschäftigten die 3G-Regel. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Klinik-Ampel auf Rot: Diese Corona-Regeln gelten jetzt und hier: Wegen Corona: "Das Gesundheits-System steht vor der Überlastung". Einen Überblick zur aktuellen Corona-Situation im Kreis Neuburg-Schrobenhausen mit Zahlen zum momentanen Infektions-Geschehen in den einzelnen Gemeinden finden Sie hier: Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Jetzt 88 Corona-Tote, neueste Gemeinde-Zahlen
"Die Hotspot-Regelung gilt so lange, bis die festgelegten Grenzen an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde", teilte das Landratsamt weiter mit. "Die Maßnahmen enden am Tag nach der Bekanntmachung durch das Landratsamt." Da der Landkreis als Hotspot-Region gelte, habe er darüber hinaus in einer Allgemein-Verfügung festgelegt, dass bei einem Infektionsfall in Schul-Klassen die Teilnehmer dieser Klasse eine Woche lang an jedem Schultag getestet werden. Eingeschlossen seien dabei auch vollständig gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen. Diese Allgemein-Verfügung trete am morgigen Dienstag, 9. November, in Kraft. Verstöße gegen diese Allgemein-Verfügung stellten eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden könne.
Der bayerische Ministerrat hatte bekanntlich in seiner jüngsten Sitzung für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrt damit die Masken-Pflicht zurück; die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist die regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gibt es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die jüngsten Beschlüsse sowie die seit 6. November geltenden Regelungen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November in Bayern
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Weitere Infos zu Klinik-Ampel und Hotspot-Regionen: