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Der junge Fahrer wurde in Ingolstadt gestoppt: Er war stark alkoholisiert und beleidigte die Streifenbeamten.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle in Ingolstadt hat am frühen heutigen Morgen für einen 23-Jährigen mit Strafanzeigen und hinter Gittern geendet. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, waren den Streifenbeamten gegen 2.45 Uhr zwei Männer aufgefallen, die gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs gewesen sind. Während der anschließenden Überprüfung habe der 23-jährige Fahrer damit angefangen, die Gesetzeshüter zu beleidigen. Er habe außerdem mehrmals versucht, sich davonzumachen. Ein Atem-Test habe bei dem jungen Mann dann einen Wert von mehr als einem Promille ergeben.

Auf der Dienststelle musste der 23-Jährige, der aus dem Landkreis Eichstätt stammt, anschließend eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. "Da er sich weiterhin aggressiv und unkooperativ verhielt, musste er zur Verhinderung weiterer Straftaten den Rest der Nacht in einer Haftzelle verbringen", heißt es im Bericht der Polizei. Gestoppt worden war die nächtliche E-Scooter-Tour auf der Nördlichen Ringstraße. Gegen den 23-Jährigen sei ein Strafverfahren wegen Beleidigung und außerdem wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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