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Ist die Teilnahme verpflichtend? Welche Methodik steckt dahinter? Wie wird ermittelt, wer befragt wird? Was hat es mit Voll-Erhebungen auf sich? 

(ty) Am 15. Mai ist es offiziell soweit: Der "Zensus 2022", auch bekannt als "Volkszählung", ein Großprojekt der amtlichen Statistik, startet in ganz Deutschland. Dafür werden im Rahmen der so genannten Haushalts-Stichprobe rund zehn Millionen Menschen in der Bundesrepublik befragt. Zur Durchführung und Organisation des "Zensus 2022" hat auch der Kreis Pfaffenhofen eine örtliche Erhebungsstelle eingerichtet. Diese wird geleitet von Carina Paula. Sie zeichnet zusammen mit Carina Binzer für die Organisation vor Ort verantwortlich. Im Vorfeld informieren die beiden sowie die Pressestelle des Landratsamts über die bevorstehende Volkszählung und beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Zensus. Hier lesen Sie den dritten Teil dieser kleinen Serie.

Welche Methodik steht hinter dem Zensus?

"Der Zensus 2022 wird, wie schon im Jahre 2011, nach einer ganz bestimmten Methodik durchgeführt", heißt es dazu. Dieses Verfahren werde als "register-gestützter Zensus" bezeichnet. Dies bedeute, dass eben nicht wie bei einer herkömmlichen "Volkszählung" die Gesamtheit der Bevölkerung befragt werden müsse, da die meisten Informationen bereits in den Registern, wie etwa dem Melde-Register, vorliegen.

Warum trotzdem der Aufwand?

"Allerdings sind diese Register oft fehlerhaft", wird aus der hiesigen Erhebungsstelle erklärt. "So können Personen zum Beispiel verzogen sein, ohne sich am neuen Wohnort umzumelden." Um diese Ungenauigkeiten auszugleichen und aus der Statistik sozusagen herauszurechnen werden den Angaben zufolge 10,2 Millionen Menschen in Deutschland, in der so genannten Haushalts-Befragung, interviewt. "Gleichzeitig sollen hier aber auch Daten erhoben werden, welche eben in keinem der Register zu finden sind" – etwa zu Bildung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

Was steckt hinter so genannten Voll-Erhebungen?

Dazu wird aus dem Landratsamt erklärt: "Neben der stichprobenartigen Befragung von Haushalten kommt es auch zu einer Voll-Erhebung von Wohnheimen (zum Beispiel Studenten-Wohnheime) und Gemeinschafts-Unterkünften (zum Beispiel Alten- und Pflegeheime)." Grund für diese Maßnahmen sei, "dass gerade bei diesen Einrichtungen die Register sehr ungenau sind, da es zu häufigen Umzügen kommt".

Und wieso auch noch eine postalische Befragung?

Bereits im vergangenen Jahr sei es zur postalischen Befragung von etwa 23 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum gekommen. Dies sei der Tatsache geschuldet, "dass in Deutschland für Wohnungen und Gebäude keine flächendeckenden Register existieren".

Wie wird ermittelt, wer befragt wird?

"Im Rahmen der Haushalts-Befragung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt", erklärt die hiesige Erhebungsstelle. "Die zu befragenden Personen wurden zuvor durch eine zufällige Stichprobe ermittelt." Bei der zufälligen Auswahl der Anschriften komme ein "hochkomplexes mathematisches Zufalls-Verfahren" zum Einsatz.

Und: "Im Gegensatz zu 2011 werden 2022 grundsätzlich alle Gemeinden in den Bereinigungs-Prozess der Melderegister einbezogen." Den Angaben zufolge waren es im Jahre 2011 nur Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit der Ausweitung der Stichprobe auf alle Gemeinden solle gewährleistet werden, dass ein einheitlich methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Bevölkerungszahlen möglich sei.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

"Ja, die Teile der Bevölkerung, welche für die Befragung ausgewählt wurden, sind verpflichtet laut Paragraf 23 Zensus-Gesetz 2022 Auskunft zu geben", wird klargestellt. "Dies ist notwendig, um den hohen qualitativen Ansprüche an den Zensus zu genügen." Die Verantwortlichen versichern aber: "Wer auskunfts-pflichtig ist, wird selbstverständlich im Voraus darüber informiert."

Bisherige Folgen:

Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 1)

Fragen und Antworten zum "Zensus 2022" im Kreis Pfaffenhofen (Folge 2)


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