Logo
Anzeige
Anzeige

Weil der 53-Jährige auf der B301 bei Zolling deutliche Ausfall-Erscheinungen zeigte, blüht ihm nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

(ty) Dass der Führerschein auch einkassiert werden kann, wenn ein Verkehrsteilnehmer um die 0,5 Promille intus hat, unterstreicht ein aktueller Fall aus dem Landkreis Freising. Gegen 22.30 Uhr waren Streifenbeamte von der Freisinger Dienststelle eigentlich gerade auf dem Weg zu einem Einsatz wegen einer gemeldeten Ruhestörung. Als sie auf der Bundesstraße B301 bei Zolling unterwegs waren, fiel ihnen allerdings ein in Schlangenlinien fahrender Pkw auf. Der Lenker dieses Wagens, ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Freising, sollte deshalb gestoppt und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen werden. 

Wie heute berichtet wurde, hatte der 53-Jährige das mit dem Streifenwagen gegebene Anhalte-Signal "erst nach zusätzlichem Einsatz des Blaulichts und sämtlichen anderen Signalgebern" bemerkt. Im Zuge der Überprüfung seien den Gesetzeshütern anschließend bei dem Pkw-Lenker eine "verwaschene Aussprache" und "glasige Augen" sowie Alkohol-Geruch aufgefallen. "Zudem fiel der Mann beim Verlassen seines Pkw fast nach hinten um und konnte nicht sicher gehen", heißt es weiter. Ein bei dem 53-Jährigen durchgeführter Atem-Test habe einen Wert in Höhe von umgerechnet 0,5 Promille ergeben. 

Da der Autofahrer aus Sicht der Gesetzeshüter "deutliche Ausfall-Erscheinungen" gezeigt hatte, musste er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Seine abendliche Autofahrt war außerdem beendet: Der Pkw-Schlüssel sei sichergestellt worden. Außerdem kassierten die Beamten den Führerschein gleich ein. Der 53-Jährige müsse sich jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Im Zuge des Strafverfahrens droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Wer Ausfall-Erscheinungen zeigt, muss bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,3 Promille mit einer Strafe rechnen.


Anzeige
RSS feed