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Er hatte knapp 1,5 Promille, als er in Ingolstadt von der Polizei gestoppt wurde. Nun droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

(ty) In der Nacht zum heutigen Samstag haben Beamte von der örtlichen Verkehrspolizei-Inspektion im Stadtgebiet von Ingolstadt einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer gestoppt. Der 28-Jährige wurde gegen 1.40 Uhr einer folgenreichen Kontrolle unterzogen, als er mit seinem Gefährt auf der Von-der-Tann-Straße unterwegs war. Nach Angaben der Polizei wurde im Zuge eines Alko-Tests ein Wert von knapp 1,5 Promille festgestellt. Der Mann musste deshalb zur Blutentnahme, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Ihn erwarte nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr; in diesem Zusammenhang droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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