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Bislang 49.753 Infektionen: 234 Betroffene gestorben, 747 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 488,7. Die Lage und die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, bislang 234 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlichte über Monate hinweg an Werktagen eine Übersicht, in welchen Kommunen die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Diese Übersicht nach Gemeinden wird laut Behörde künftig nicht mehr herausgegeben. Außerdem wird seit 1. Juni nur noch einmal pro Woche über die Situation informiert. Wir fassen nachfolgend die Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen sowie die vorliegenden Daten zusammen. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von vergangenem Mittwoch um 663 erhöht und beträgt somit aktuell 49 753. Seit 3. April gelten massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern, seit 13. April Erleichterungen für Corona-Infizierte und Kontakt-Personen (siehe unten).

Von den bislang insgesamt 49 753 Menschen aus dem Landkreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung des Landratsamts insgesamt 48 772 als wieder genesen – das sind nach offiziellen Angaben 513 mehr als am vergangenen Mittwoch (48 259). Die Zahl der infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis Pfaffenhofen merklich erhöht und beträgt – Stand: heute Vormittag – derzeit 747 (vergangener Mittwoch: 597). Die aktuell als corona-infiziert geltenden Personen befinden sich in häuslicher Isolation.

Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 17 Patienten (vergangener Mittwoch: zwölf), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – einer von ihnen wird intensiv-medizinisch betreut (vergangener Mittwoch: drei).

Als stationäre Covid-19-Patienten zählen laut Landratsamt alle Personen, die im Zusammenhang mit dem Klinik-Aufenthalt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Dabei müsse die Infektion nicht ursächlich für den Krankenhaus-Aufenthalt sein, sondern könne auch als Begleit-Erkrankung auftreten. Aufgrund der identischen gesteigerten Anforderungen an Hygiene und Isolationen sei es aus Krankenhaus-Sicht allerdings unerheblich, ob ein Patient "mit" oder "wegen" Corona behandelt werde. 

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 488,7 (Stand: heute). Zum Vergleich: Am vergangenen Mittwoch hatte der Wert bei 367,8 gelegen, eine Woche zuvor bei 236,2, wiederum eine Woche zuvor bei 210,6 und wiederum eine Woche zuvor bei 247,8.

Seit 3. April gelten im Freistaat umfangreiche Lockerungen der Corona-Regelungen. "Bayern setzt um, was uns der Bund als Basis-Schutz-Rahmen lässt", erklärte der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek dazu. "Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien." Die neue Infektion-Schutz-Maßnahmen-Verordnung enthalte daher zu manchen Maßnahmen – wie etwa dem allgemeinen Masken-Tragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygiene-Konzepts – nur Empfehlungen. "Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr", so Holetschek. "Wir setzen hier auf die Vernunft und das Verantwortungs-Bewusstsein der Menschen." Hier die Details zu den neuen Regelungen: Kaum mehr Corona-Einschränkungen: Das gilt ab 3. April im Freistaat. Ab 1. Mai fallen Corona-Test-Pflichten in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen weg; lesen Sie dazu: Corona-Test-Pflicht in den bayerischen Schulen und Kitas fällt ab 1. Mai weg

Im Freistaat wurde die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage verkürzt. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten Covid19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage. Dies hatte der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek am 12. April erklärt. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontakt-Personen vollständig. Die entsprechend geänderte "Allgemein-Verfügung Isolation" (AV Isolation) mit den neuen Regeln gilt seit 13. April. Lesen Sie dazu: Bayern verkürzt Corona-Isolation und streicht Quarantäne für Kontakt-Personen

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Wie berichtet, wurde im Juni 2021 das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten, Fragen – zum Beispiel zur Einreise von Erntehelfern – direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

 

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