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46-Jähriger hatte 1,3 Promille, als er in Ingolstadt gestoppt wurde. Zudem fehlten die Beleuchtung und das Versicherungs-Kennzeichen.

(ty) Eigentlich ist der 46 Jahre alte E-Scooter-Fahrer am heutigen Morgen gegen 4.10 Uhr auf der Kurt-Huber-Straße in Ingolstadt gestoppt worden, weil an seinem Gefährt die Beleuchtung fehlte. Im Zuge der Kontrolle stellten die Polizisten zudem fest, dass der Mann "deutlich alkoholisiert" war. Ein Test habe bei dem Ingolstädter einen Wert von 1,3 Promille ergeben – was eine Blutentnahme zur Folge hatte. Ihn erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Weiterer Ärger droht, weil an dem E-Scooter kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht war. Und: "Da das Fahrzeug noch mit einem Sitz versehen war, dürfte es auch nicht unter die Bestimmungen der Elektro-Kleinstfahrzeug-Verordnung fallen", erklärt die Polizei. "Zur weiteren Prüfung wurde das Gefährt sichergestellt."

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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