Weil der Schrobenhausener auch noch ein Einhand-Messer bei sich hatte, droht ihm zusätzlicher strafrechtlicher Ärger.
(ty) Auf nicht gerade alltägliche Weise hat ein 36-Jähriger gestern in Schrobenhausen einen Laden-Diebstahl begehen wollen. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, warf er zunächst einen Tischgrill über den Zaun des Geschäfts in den Außen-Bereich. Anschließend sei er in Richtung des Kassen-Bereichs marschiert und habe diesen passieren wollen. Das Treiben des Mannes sei allerdings beobachtet worden, deshalb sei der Langfinger auch gestoppt worden. Im Rucksack des 36-Jährigen sei daraufhin noch ein weiterer Gegenstand aus diesem Laden entdeckt worden.
Als nun die Polizei informiert worden sei, habe der in Schrobenhausen wohnende Mann die Flucht ergriffen und sei unvermittelt davongerannt. Im Zuge der Fahndung sei der 36-Jährige allerdings von den angerückten Streifenbeamten noch in der Nähe gestellt worden. Bei der anschließenden Durchsuchung des mutmaßlichen Täters und seines Rucksacks sei ein Einhand-Messer gefunden worden, das der Schrobenhausener nicht ohne triftigen Grund hätte bei sich haben dürfen. Gegen ihn werde jetzt nicht nur wegen Diebstahls-Delikten ermittelt, sondern obendrein wegen Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz.