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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Mundharmonika-Kurs für Einsteiger

(ty) Wie kaum ein anderes Instrument, lässt sich die Mundharmonika leicht überall hin mitnehmen. "Und ist vor allem einfach zu erlernen, weil keine besondere Begabung oder Notenkenntnisse vorausgesetzt werden", weiß Didi Neumann (Foto oben). Er ist Musiker und als Musik-Dozent an verschiedenen Volkshochschulen in Bayern tätig. Am Sonntag, 2. Oktober, kommt er mal wieder nach Pfaffenhofen und gibt an der hiesigen VHS einen Anfängerkurs für Leute, die gerne Rock, Blues oder Boogie spielen möchten.

"Wir beginnen mit einem einfachen Folk-Stück nach einer Methode ohne Noten und üben danach das Rhythmusspiel und die Crossharp-Technik mit Bending, also das typische Herunterbiegen der Töne", erklärt der Dozent. Für das Tages-Seminar, das von 11 bis 18 Uhr im "Haus der Begegnung" am Hauptplatz von Pfaffenhofen stattfindet und 45 Euro kostet, sind noch Plätze frei. Für das Weiterlernen nach dem Kurs gibt es ein passendes Lehrbuch mit Audio-CD. Das richtige Musikinstrument kann mitgebracht oder im Kurs erworben werden. Nähere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es bei der VHS des Landkreises Pfaffenhofen unter der Rufnummer (0 84 41) 49 04 80 oder auf https://vhs.landkreis-pfaffenhofen.de

Multimedia-Vortrag über eine Wunder-Welt

(ty) Die Stadt Pfaffenhofen lädt für 11. Oktober zu einer Veranstaltung mit dem Titel "Wunder Welt Wiese" in den Festsaal des Rathauses ein. Im Rahmen eines multimedialen Vortrags, der um 19 Uhr beginnt, "soll den Teilnehmern der faszinierende und facettenreiche Lebensraum Wiese näher gebracht werden", heißt es in der Ankündigung aus dem Rathaus. In einer aufwändigen Digital-Projektion zeige der Diplom-Forstwirt und Fotograf Roland Günter an diesem Abend faszinierende Fotos, die den Artenreichtum einer Wiese verdeutlichten.

Mit leicht nachvollziehbaren und verständlichen Erklärungen bringe er die komplexen Beziehungen zwischen Tieren und Pflanzen im Lebensraum Wiese nahe. "Eingestreute Klang- und Musik-Sequenzen machen den Vortrag zu einem Erlebnis", wird versprochen. Zusätzlich vermittle Günter ökologisch wertvolles Wissen wie zum Beispiel über mögliche und notwendige Erhaltungs-Maßnahmen. Für anschließende Diskussionen stehe er bereit – "gerne auch länger", wie er betont. Günter leitete als Diplom-Forstingenieur knapp 20 Jahre lang ein Forstrevier. Mittlerweile lebt er seine Fotografie-Leidenschaft hauptberuflich. Er will zeigen, wie biologische Vielfalt funktioniert und wie faszinierend sie ist.

Der Vortrag ist der Abschluss einer Veranstaltungs-Reihe zu einer Biodiversitäts-Strategie, die die Stadt Pfaffenhofen gemeinsam mit Experten und Bürgern erarbeitet hat. Ziel dieser Strategie ist es laut Stadtverwaltung, dem drastischen Rückgang der Lebensräume und der Arten entgegenzuwirken. Beispiele aus dem erarbeiteten Maßnahmen-Katalog sind die Heckenpflege, Maßnahmen zum Schutz der Heidelerche, Pflanzung verschiedener Baumarten und die ökologische Gestaltung von Außenflächen an Schulen und in der Stadt. Die Biodiversitäts-Strategie soll den Schutz der Artenvielfalt in der kommunalen Struktur verankern.

Bürgerversammlung in Reichertshausen

(ty) Die diesjährige Bürger-Versammlung für die Gemeinde Reichertshausen findet – wie bereits gemeldet – am Dienstag, 27. September, ab 19 Uhr in der Aula der hiesigen Hans-Oberhauser-Grund- und Mittelschule (Paindorfer Straße 8) statt. Wie aus dem Rathaus angekündigt wurde, geben im ersten Teil des Abends der Zweite Bürgermeister Albert Schnell und der Dritte Bürgermeister Benjamin Bertram-Pfister sowie Geschäfts-Leiter Günter Fuchs einen Überblick unter anderem über die gemeindlichen Baumaßnahmen und über die finanzielle Lage der Kommune. Zudem werde über konkrete lokale Angelegenheiten berichtet. 

Anschließend könnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Wünsche und Anträge beziehungsweise Anregungen vorbringen, die dann auch gemeinsam mit den anwesenden Vertretern aus Gemeinderat und Verwaltung diskutiert werden können. Wer größere beziehungsweise komplexere Anliegen oder Anträge hat, war bekanntlich darum gebeten worden, diese bis spätestens 22. September bei der Gemeinde-Verwaltung einzureichen, damit diese bis zu der Bürgerversammlung möglichst umfassend vorbereiten könnten.

Tai-Chi-Qigong für Anfänger

(ty) Einen Einstieg in die Methodik und Übungs-Praxis des Tai-Chi und des Qigong verspricht ab Freitag, 30. September, die Volkshochschule (VHS) in Pfaffenhofen. Die erfahrene Qi-Gong-Lehrerin Barbara Uhl zeigt der Ankündigung zufolge an 15 Vormittagen jeweils von 9 bis 10.30 Uhr in der Spitalstraße 7 die ersten Übungen und trainiert mit den Teilnehmern das "Tai-Chi-Qigong". Dies sei die Erweiterung des Qigong zu einem festgelegten Bewegungs-Ablauf, der so genannten Form. "Die Statik des Körpers wird über das Qigong hinaus in der Fortbewegung reguliert", so die VHS. "Gelenke werden entlastet, die innere Muskulatur aufgebaut und Sehnen werden geschmeidiger." Neben dem körperlichen Training helfe Tai-Chi-Qigong auch, neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Die Teilnahme kostet 148 Euro. Anmeldungen nimmt die VHS telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 49 04 80 oder online auf https://vhs.landkreis-pfaffenhofen.de entgegen.

Sperrung in Hohenwart-Weichenried

(ty) Die Straße "Am Hechtenfeld" im Hohenwarter Ortsteil Weichenried muss wegen der Erneuerung einer Hausanschluss-Schelle ab dem kommenden Montag, 26. September, und bis zum Mittwoch, 28. September, im Bereich der Bauarbeiten komplett für den Verkehr gesperrt bleiben. Das wurde aus dem Pfaffenhofener Landratsamt angekündigt. Die Umleitung sei ausgeschildert, so die Behörde, sie erfolge über Paarweg, St.-Anna-Straße, "Am Hechtenfeld" und umgekehrt.

Donau-Brücke erneut gesperrt

(ty) Die Donau-Brücke bei Bertoldsheim muss mal wieder tagsüber für den Verkehr gesperrt werden. Und zwar ab dem kommenden Montag, 26. September, und bis Mittwoch, 28. September, wie aus dem Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen angekündigt wurde. Als Grund für diese Behinderungen wird die Vorbereitung von Beton-Sanierungs-Arbeiten genannt. 

"Seepferdchen"-Programm verlängert

(ty) Bereits über 28 000 Kinder haben das Gutschein-Programm "Mach mit – tauch auf!" bereits genutzt. Das teilte der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann kürzlich mit und kündigte zugleich an: "Damit möglichst viele Kinder noch von dem Programm profitieren können, haben wir den Einlöse-Zeitraum für den Gutschein bis 31. Dezember 2022 verlängert." Aufgrund langer Wartelisten und pandemie-bedingter Schwimmbad-Schließungen sowie wegen des beschränkten Kursangebots sei es vielen noch nicht möglich gewesen, den "Seepferdchen-Gutschein" einzulösen. "Unser Ziel ist es, dass alle Kinder möglichst früh schwimmen lernen", so der Minister. "Denn Schwimmen macht nicht nur Spaß, es dient der eigenen Sicherheit und rettet in Notsituationen Leben."

Wie der Minister weiter erläuterte, seien die Gutscheine weiterhin für alle Kurse zum Erwerb des "Seepferdchen" gültig, bei denen mindestens eine Unterrichts-Einheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattfinde. Wie bisher werden die Gutscheine durch die Schwimmvereine beim bayerischen Landes-Sportverband oder die Schwimmkurs-Anbieter bei den örtlichen Kreisverwaltungs-Behörden eingereicht.

Das Gutschein-Programm ist ein Sonder-Programm des Freistaats Bayern, um gezielt die pandemie-bedingt eingeschränkte Schwimmförderung wieder anzukurbeln und zu stärken. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe eins sowie die Vorschulkinder des Schul- beziehungsweise Kindergartenjahres 2021/22 erhielten zum 14. September 2021 vom Freistaat einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmer-Abzeichens "Seepferdchen". Diese Gutscheine können jetzt also noch bis Ende dieses Jahres eingelöst werden. Weitere Infos gibt es unter diesem Link.

3,19 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer

(ty) Die Finanzämter im Freistaat haben im vergangenen Jahr insgesamt 3,19 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Wie das bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entsprach das gegenüber dem Vorjahr einem deutlichen Anstieg um 67,9 Prozent oder 1,29 Milliarden Euro (siehe auch Grafik unten). Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt wurden 37 222 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2021 erfasst. Das sind 5,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wurden steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von insgesamt 17,13 Milliarden Euro (plus 47,7 Prozent gegenüber 2020) zur Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Dieser Wert ergibt sich, ausgehend vom übertragenen Vermögenswert in Höhe von 30,26 Milliarden Euro, nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen beziehungsweise -begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe.

Sehr große Vermögens-Übertragungen gab es nur selten: 1,1 Prozent der Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Diese Vermögensgruppe hatte einen steuerpflichtigen Erwerb von 7,66 Milliarden Euro zu versteuern. Das entspricht einem Anteil von 44,7 Prozent an der Gesamtsumme des steuerpflichtigen Erwerbs. An den Erbschaft- und Schenkungsteuer-Einnahmen des Freistaates waren sie mit einem Anteil von 49,7 Prozent beteiligt.

Aus Erwerben von Todes wegen (zum Beispiel Erbschaften und Vermächtnisse) resultierten 77,1 Prozent oder konkret 2,46 Milliarden Euro der festgesetzten Steuer-Einnahmen. Die 26 392 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 10,02 Milliarden Euro an. Daneben wurden 10 830 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 7,11 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 731,1 Millionen Euro.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer-Statistik weist nur die Vermögens-Übertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Erbschaften und Schenkungen unterhalb der vergleichsweisen hohen Freibeträge sind entsprechend nicht erfasst. Grundlage der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2021; das bedeutet: Der Steuerentstehungs-Zeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen.  


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