Von der Staatsanwaltschaft aus Ingolstadt per Haftbefehl gesucht, von der Bundespolizei in Freising gefasst, jetzt hinter Gittern. Nächster Ärger droht schon.
(ty) Das nennt man wohl ein böses Erwachen: Nachdem in der Nacht zum gestrigen Samstag ein 37 Jahre alter Jordanier in einer S-Bahn am Bahnhof von Freising so tief geschlafen hatte, dass die Polizei hinzugerufen werden musste, stellte sich heraus, dass der amtsbekannte Mann von der Ingolstädter Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht wird. Er sitzt mittlerweile hinter Gittern. Neuerlicher Ärger droht ihm auch schon: Denn die Bundespolizisten fanden bei ihm ein Handy, das wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war.
Wie die Bundespolizei-Inspektion aus München heute berichtete, hatte der in der S-Bahn schlafende Passagier vom Deutsche-Bahn-Personal nicht geweckt beziehungsweise nicht zum Aussteigen bewegt werden können. Erst den daraufhin alarmierten Bundespolizisten sei es gelungen, den 37-jährigen Jordanier wach und letztlich aus der S-Bahn zu bekommen. Da sich der Mann nach Angaben der Gesetzeshüter nicht ausweisen konnte, wurde an seiner Wohn-Adresse in Unterschleißheim eine so genannte Pass-Nachschau veranlasst. Mit handfesten Konsequenzen.
Denn: "Ein sich daraus resultierender Daten-Abgleich ergab eine Haftnotierung", berichtet ein Polizei-Sprecher. Die Staatsanwaltschaft aus Ingolstadt hatte den Jordanier den Angaben zufolge zur Fahndung ausgeschrieben, weil er eine Geldstrafe wegen des Erschleichen von Leistungen in Höhe von 1819,50 Euro bislang nicht beglichen hatte. Da der Mann die geforderte Summe allerdings nicht habe aufbringen können, werde er vermutlich 86 Tage hinter Gittern verbringen müssen, um die Ersatz-Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Der angesichts des Haftbefehls festgenommene 37-Jährige, der vor fünf Jahren erstmals ins Bundesgebiet eingereist war, sei von den Bundespolizisten den bayerischen Justiz-Behörden übergeben worden. Bei der Durchsuchung zur Ingewahrsamnahme sei bei dem Mann dann ein Mobiltelefon entdeckt worden, das wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war. Für den Jordanier bedeute dies eine weitere Strafanzeige – diesmal wegen des Verdachts auf Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung.