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Agentur für Arbeit in Ingolstadt informiert über Beschluss der Bundesregierung und gibt Hinweise zur konkreten Abwicklung.

(ty) Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Zugangs-Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeiter-Geld bis Ende des Jahres beschlossen. Darauf hat die Agentur für Arbeit in Ingolstadt am heutigen Montag hingewiesen. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres ist es den Angaben zufolge weiterhin ausreichend ist, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent haben. "Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeit-Salden verzichtet", erklärt die Behörde. Diese Zugangs-Erleichterungen umfassen laut Arbeitsagentur auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober dieses Jahres neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. 

Unverändert bleibe, so heißt es weiter: "Die Sozialversicherungs-Beiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt." Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Internet-Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt worden; hier die beiden entsprechenden Links:

Corona-Virus: Infos für Unternehmen zum Kurzarbeiter-Geld

Förderung von Weiterbildung

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick

 


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