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Bislang 62.757 Infektionen, 171 Betroffene gestorben, Zahl der aktiven Fälle unklar. Sieben-Tage-Inzidenz: 452,8. Die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, zwei weitere Menschenleben zu beklagen. Das wurde heute aus dem Landratsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Kreis auf 171. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf Corona getesteten Menschen bei insgesamt 62 757 liegt: Das sind 739 mehr, als am Montag vergangener Woche gemeldet (62 018). Die Behörde informiert bekanntlich nur noch einmal pro Woche über die Corona-Lage. Zur Anzahl der aktiven Fälle machte das Landratsamt erneut keine Angaben; damit ist auch die Zahl der Genesenen unklar. Zahlen aus den einzelnen Gemeinden liefert die Behörde nicht mehr. Wir fassen die Corona-Lage im Landkreis nachfolgend zusammen. Seit 3. April gelten massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern, seit 13. April Erleichterungen für Corona-Infizierte und Kontakt-Personen (siehe unten).

Am 21. März hatte das Landratsamt migeteilt: "Aufgrund weiterer Lockerungen werden wir ab sofort nur noch einmal wöchentlich, stets montags, über den Corona- und Impf-Sachstand im Landkreis Kelheim informieren."

In der Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 26 Personen (Montag vergangener Woche: 26) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind.

Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan elf Patienten, bei dem eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist (Montag vergangener Woche: 16).

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 452,8 (Stand: heute). Zum Vergleich: Am Montag vergangener Woche hatte der Wert bei 627,9 gelegen, eine Woche zuvor bei 682,8, am Dienstag der Woche zuvor bei 588,4, in der Woche zuvor (montags) bei 485,1, eine Woche zuvor bei 793,4, eine Woche zuvor bei 535,7, eine Woche zuvor bei 243,9, eine Woche zuvor bei 246,4, eine weitere Woche zuvor bei 196,1.

 

Die obige Tabelle zeigt die jüngsten offiziellen Infos aus dem Landratsamt zu den verabreichten Corona-Impfungen im Kreis Kelheim. Dazu einige Anmerkungen: Die Einwohnerzahl des Landkreises beträgt rund 123 400. Das Impf-Zentrum in Mainburg war von Ende September 2021 bis 20. November 2021 geschlossen und ist seit 22. Mai 2022 geschlossen. Zunächst reichte eine Impfstoff-Dosis von "Johnson & Johnson" aus, um einen vollständigen Impfschutz zu erlangen. Mittlerweile benötigt jede Person, die erstmalig mit "Johnson & Johnson" geimpft wurde, eine zweite Impfung. Das bedeutet laut Landratsamt für die Auflistung der Zahlen bei den Impf-Zentren und mobilen Teams: "Johnson&Johnson-Impfungen werden korrekterweise als Erst-Impfungen dargestellt." Die von Hausärzten verabreichten "Johnson & Johnson"-Impfungen werden laut Landratsamt dagegen nach wie vor als Zweit-Impfungen gelistet. Auf diese Darstellung habe die Behörde keinen Einfluss, heißt es dazu: "Die Daten werden vom bayerischen Gesundheits-Ministerium zur Verfügung gestellt."

Das Impf-Zentrum in Kelheim ist sonntags und montags geschlossen. Dienstags bis samstags ist jeweils zwischen 9.30 Uhr und 18 Uhr geöffnet; Registrierungs-Schluss ist jeweils um 17.30 Uhr. Eine Termin-Vereinbarung ist nicht möglich. Corona-Impfungen für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren sind zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Das Impf-Zentrum in Mainburg ist wegen gesunkener Nachfrage seit 22. Mai geschlossen. Für Nachfragen ist das Impf-Zentrum unter der Telefonnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 erreichbar. Lesen Sie auch: Corona-Impf-Bus im Kreis Kelheim: Alle Termine für September und Oktober

Seit 3. April gelten im Freistaat umfangreiche Lockerungen der Corona-Regelungen. "Bayern setzt um, was uns der Bund als Basis-Schutz-Rahmen lässt", erklärte der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek dazu. "Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien." Die neue Infektion-Schutz-Maßnahmen-Verordnung enthalte daher zu manchen Maßnahmen – wie etwa dem allgemeinen Masken-Tragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygiene-Konzepts – nur Empfehlungen. "Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr", so Holetschek. "Wir setzen hier auf die Vernunft und das Verantwortungs-Bewusstsein der Menschen." Hier die Details zu den neuen Regelungen: Kaum mehr Corona-Einschränkungen: Das gilt ab 3. April im Freistaat. Ab 1. Mai fallen Corona-Test-Pflichten in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen weg; lesen Sie dazu: Corona-Test-Pflicht in den bayerischen Schulen und Kitas fällt ab 1. Mai weg

Im Freistaat wurde die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage verkürzt. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten Covid19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage. Dies hatte der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek am 12. April erklärt. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontakt-Personen vollständig. Die entsprechend geänderte "Allgemein-Verfügung Isolation" (AV Isolation) mit den neuen Regeln gilt seit 13. April. Lesen Sie dazu: Bayern verkürzt Corona-Isolation und streicht Quarantäne für Kontakt-Personen

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Seit 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie außerdem montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr besetzt. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und in den einzelnen Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass am Wochenende und an Feiertagen keine Fallzahlen an das LGL als zuständige Landesbehörde übermittelt werden. Die Datenübermittlung der Gesundheitsämter an das LGL erfolge am folgenden Arbeitstag. Ebenso übermittelt das LGL nach eigenen Angaben die Daten nicht mehr am Wochenende und an den Feiertagen an das Robert-Koch-Institut (RKI), sondern am folgenden Arbeitstag. "Bitte beachten Sie, dass sich durch die verschiedenen Datenstände des RKI (0 Uhr) und des LGL (8 Uhr) geringe Diskrepanzen ergeben können", so das LGL weiter. In Zeiten erhöhten Fallaufkommens ist laut LGL aufgrund der hohen Belastung der Gesundheitsämter sowohl eine höhere Dunkelziffer als auch ein größerer Meldeverzug anzunehmen. Die Daten des RKI gibt es unter diesem Link.

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