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Es wird geraten, "nicht auf das Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten, sondern die IHK zu informieren, da großer Verdacht auf Rechts-Missbrauch besteht".

(ty) "Findige Anwälte haben offenbar eine neue Abzock-Masche gefunden", heißt es von der IHK für München und Oberbayern, bei der diesbezüglich nach eigenem Bekunden viele Nachfragen von Betroffenen eingehen. Ziel seien bundesweit Webseiten-Betreiber, "die in ihren Online-Auftritten bestimmte technische Inhalte von Google so einbinden, dass die IP-Adressen ihrer Nutzer an den US-Internet-Riesen übermittelt werden". Google könne damit die benötigten Inhalte direkt auf den Computer des Nutzers ausspielen.

Die IHK erklärt: "IP-Adressen dienen zur Identifizierung von Endgeräten im Internet und zählen daher zu den personen-bezogenen Daten, die den strengen Datenschutz-Vorschriften der DSGVO unterliegen." Bei den technischen Inhalten handle es sich in den vorliegenden Fällen um "Google Fonts", also Schriftarten, die als Bausteine zur Darstellung von Text auf vielen Webseiten verwendet werden. Das grundsätzliche Problem kann laut IHK einfach gelöst werden, indem der Webseiten-Betreiber die notwendigen "Google Fonts" lokal auf dem eigenen Server hinterlegt und nicht mehr extern bezieht.

Dies sollten Webseiten-Betreiber laut IHK "aktuell in jedem Fall prüfen und gegebenenfalls anpassen". Dies betreffe auch die Datenschutz-Erklärung auf der Homepage. Habe man bereits ein Schreiben mit einer Schadenersatz-Forderung bekommen, rät die IHK für München und Oberbayern zu einer genauen Prüfung. "Verlangt werden häufig 100 Euro für den persönlichen Schaden sowie zusätzlich eine Unterlassungs-Erklärung und Anwalts-Gebühren in Höhe von bis zu 360 Euro", erklärt die IHK in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung. Im Einzelfall könnten sich "verschiedene Optionen" ergeben.

Die IHK empfiehlt aber grundsätzlich, "nicht auf das Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten, sondern die IHK zu informieren, da großer Verdacht auf Rechts-Missbrauch besteht". Ein Betroffener könne dem Schreiben auch rechtlich fundiert widersprechen, wenn beispielsweise kein Nachweis erbracht worden sei, dass eine konkrete Person in ihren Rechten verletzt worden sei. Experten gehen laut IHK davon aus, dass die Forderungen auf automatisierten Daten-Analysen von Webseiten basieren. Die IHK für München und Oberbayern informiert dazu unter www.ihk-muenchen.de und ist telefonisch unter (0 89) 51 16 -0 für Erstauskünfte erreichbar.


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