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Hier lesen Sie, was das für Gas- und Wärme-Kunden genau bedeutet, wen das betrifft und wie das in der Praxis gehandhabt wird.

(ty) Nach dem Beschluss der Bundesregierung über die Entlastung von Gas- und Wärme-Kunden informieren die Stadtwerke von Pfaffenhofen über die so genannte staatliche Dezember-Soforthilfe. Ein Zwölftel der jährlichen Gas- und Wärmekosten werde vom Bund übernommen, erklärt das Kommunal-Unternehmen in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung. "Damit dies unmittelbar als Entlastung in den Haushalten ankommt, werden die Abschlags-Zahlungen für den Monat Dezember, die an die Lieferanten von Gas und Wärme normalerweise zu zahlen sind, als Soforthilfe erlassen." Die Stadtwerke erläutern, was das genau bedeutet, wen das betrifft und wie das in der Praxis abläuft. Wir fassen zusammen.

"Von der Dezember-Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen", so die Stadtwerke. "Ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlast-Profile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlags-Zahlung im Dezember erlassen." Voraussetzung sei: Das bezogene Erdgas dürfe dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärme-Erzeugung genutzt werden.

Was das konkret bedeutet: 

♦ "Bei einer vorhandenen Einzugs-Ermächtigung wird die Abschlags-Zahlung für den Dezember 2022 nicht eingezogen", heißt es von den Pfaffenhofener Stadtwerken.

♦ "Der Abschlag für November bleibt davon unberührt und wurde zum 3. Dezember abgebucht", so die Stadtwerke weiter. "Der Abschlag für Dezember wird im Regelfall in den ersten Januar-Tagen eingezogen. Dies entfällt nun."

♦ "Wer den Abschlag per Überweisung oder auch Dauerauftrag zahlt, muss den Abschlag für Dezember nicht leisten und kann die Zahlung einmalig aussetzen", heißt es weiter.

♦ "Wer die Zahlung auch für Dezember leistet, schafft sich damit ein zusätzliches Polster für die Jahres-Abrechnung", erklären die Stadtwerke. "Denn alle geleisteten Zahlungen werden bei der Jahres-Endabrechnung berücksichtigt und mit der Entlastung verrechnet."

♦ Die Höhe der Gas-Soforthilfe entspricht den Angaben der Pfaffenhofener Stadtwerke zufolge einem Zwölftel des im September dieses Jahres prognostizierten individuellen Jahres-Verbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis. "Damit berücksichtigt die Soforthilfe auch mögliche Gaspreis-Steigerungen zum Jahresende", erklärt das Kommunal-Unternehmen. "Dieses Zwölftel für das durch die Stadtwerke Pfaffenhofen bezogene Gas oder die Fernwärme finden Kundinnen und Kunden als Gutschrift auf der Jahresverbrauchs-Abrechnung."

♦ "Bei Mieterinnen und Mietern sollte die Soforthilfe inklusive möglicher Preissteigerungen spätestens bei der nächsten Nebenkosten-Abrechnung berücksichtigt werden", teilten die Stadtwerke heute mit.

Die Stadtwerke von Pfaffenhofen haben unter diesem Link Informationen rund um die Lage auf dem Gasmarkt gesammelt. "Ein ausführlicher Antworten-Katalog soll Kundinnen und Kunden bei Fragen unterstützen", erklärt Anke Reuter-Zehelein, die Sprecherin des Kommunal-Unternehmens.

Die Stadtwerke von Pfaffenhofen weisen darauf hin, dass die Bundesregierung derzeit an einer so genannten Gaspreis-Bremse arbeite. Diese solle die stark gestiegenen Gaspreise dämpfen und Gaskunden weiter entlasten. "Sobald diese final beschlossen ist, werden die Stadtwerke diese umsetzen und darüber entsprechend auf ihrer Website informieren", so Reuter-Zehelein


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