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Hier lesen Sie, wie man sich für dieses Ehrenamt bewerben kann. Juristische Vorkenntnisse werden ausdrücklich nicht benötigt.

(ty) Für die Jahre 2024 bis 2028 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Pfaffenhofen benötigt. Darauf hat das Pfaffenhofener Landratsamt heute hingewiesen. Die Behörde bittet zugleich alle Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrung und Freude im Umgang mit Jugendlichen sowie Verständnis für die Jugendprobleme haben, darum, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. "Wer sich als Jugendschöffe einbringt, übernimmt eine sehr interessante Aufgabe", betont Landrat Albert Gürtner (FW).

Wie Elke Dürr, die Leiterin der Abteilung "Familie, Jugend, Bildung" am Pfaffenhofener Landratsamt, erklärt, bringe das Amt eines Jugendschöffen aber auch sehr viel Verantwortung mit sich. Insbesondere wird ihren Worten zufolge ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbstständigem Handeln und Urteilsreife vorausgesetzt. Bewerben kann sich nach Angaben der Landkreis-Behörde jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Außerdem solle man "erzieherisch befähigt" sowie "in der Jugenderziehung" erfahren sein, so das Landratsamt. "Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt."

Bewerbungen sollten laut Mitteilung der Behörde bis spätestens 17. März dieses Jahres eingegangen sein. Zu Adressieren seien Bewerbungen an: Landratsamt Pfaffenhofen, Abteilung "Familie, Jugend, Bildung", Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen. Das entsprechende Bewerbungs-Formblatt könne auf der Homepage des Landkreises unter diesem Link heruntergeladen oder telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 250 beziehungsweise 27 -253 angefordert werden. Weitere Informationen sind online auf www.schoeffenwahl.de zu finden.


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