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53-Jähriger hatte fast zwei Promille, als es heute Nacht bei Röhrmoos zum Crash kam. Führerschein weg, 10.000 Euro Schaden.

(ty) Ein besoffener Pkw-Fahrer hat in der Nacht zum heutigen Dienstag im Landkreis Dachau eine wilde Flucht hingelegt, um einer Polizei-Kontrolle zu entgegen, und ist dabei verunglückt: Das Auto knallte in einen Zaun. Der 53-Jährige, der fast zwei Promille intus hatte, blickt jetzt einem Strafverfahren entgegen. Sein Führerschein wurde sofort einkassiert. Bei dem Crash ist nach Schätzungen der Streifenbeamten insgesamt ein Sachschaden in Höhe von 10 000 Euro entstanden.

Wie die Dachauer Polizeiinspektion berichtet, sollte der VW, mit dem der 53-Jährige unterwegs war, gegen 1.20 Uhr in Röhrmoos einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen werden. Nachdem der Fahrer den Streifenwagen erkannt hatte, habe er das Licht ausgeschaltet und mit hoher Geschwindigkeit versucht, den Gesetzeshütern zu entkommen. Im Röhrmooser Ortsteil Großinzemoos fand die Aktion allerdings ein jähes und krachendes Ende: Im Bereich der Indersdorfer Straße, auf Höhe der Straße "Unteranger", habe der 53-Jährige in einer Rechts-Kurve die Kontrolle über seinen Pkw verloren.

Das Auto sei nach links von der Strecke abgekommen und die Flucht habe in einem Gartenzaun geendet. Der Grund für den missglückten Fluchtversuch habe sich den Streifenbeamten schnell offenbart, berichtet ein Polizei-Sprecher: Der Crash-Fahrer, der aus dem Landkreis Dachau stammt, sei erheblich alkoholisiert gewesen. Die Rede ist von einem Wert in Höhe von fast zwei Promille. Der 53-Jährige habe den Verkehrsunfall unverletzt überstanden. Sein Wagen sei indes nicht mehr fahrbereit gewesen und habe deshalb abgeschleppt werden müssen.

Der 53-Jährige musste, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein sichergestellt worden. Dem Mann blüht nun ein Strafverfahren; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eines Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.   


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