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Naturschutz-Behörde verweist auf Regeln, die gerade im Frühjahr wichtig sind für die Tier- und Pflanzenwelt, und erklärt die Hintergründe.

(ty) Die Zahlen sind erschreckend: 43 Prozent der in Deutschland brütenden Vogel-Arten gelten als gefährdet, 33 Prozent sind vom Aussterben bedroht. Jedes Jahr sterben Experten zufolge zwei Prozent der Pflanzen-Arten aus. In den vergangenen 30 Jahren seien etwa 75 Prozent der Fluginsekten-Biomasse verschwunden, erklärt die Untere Naturschutz-Behörde des Landkreises Pfaffenhofen. Deswegen seien gerade im Frühjahr beziehungsweise zur Brutzeit wichtige Schutzregeln zu beachten. Was das im Einzelnen bedeutet, hat das Landratsamt zusammengestellt.

Nicht nur im Garten, sondern auch in der freien Natur erscheinen schon ab Januar die ersten Frühjahrs-Blüher. Bevor der Boden in den Laubmischwäldern zu einer bunten Nektarquelle für verschiedenste Insektenarten wird, läuten Schneeglöckchen und die weißen Blütenteppiche der Frühlings-Knotenblumen das Frühjahr ein. Es folgen Seidelbast, Krokusse, Leberblümchen, Schlüsselblumen und Buschwindröschen. "Diese und viele weitere Frühjahrs-Blüher stehen durch das Bundes-Naturschutz-Gesetz unter besonderem Schutz", so die Untere Naturschutz-Behörde. Das heißt konkret: "Sie dürfen daher nicht gepflückt und ihre Standorte nicht beschädigt oder zerstört werden."

Ein Meer voller Frühlings-Knotenblumen im nördlichen Feilenforst.

Aus diesem Grund sei es unerlässlich, dass besonders im Frühjahr alle Erholung suchenden Menschen, auch außerhalb von Schutzgebieten mit Wege-Geboten, achtsam mit der Natur umgehen und zum Schutz seltener und bedrohter Arten auf den Wegen bleiben. Auch die Tierwelt beginne im Frühling für die nächste Generation zu sorgen. Stark gefährdet sei der Bruterfolg der heimischen bodenbrütenden Vogelarten, wie zum Beispiel Brachvogel, Bekassine und Kiebitz. Zusätzlich zu den Bedrohungen durch so genannte Beutegreifer geraten die erwachsenen Tiere nach Behörden-Angaben durch den "Freizeit-Verkehr" in Stress.

Denn: "Um das Gelege zu verteidigen, fliegen die Brutvögel immer wieder auf. Das kostet sehr viel Energie. Bei starken Störungen geben die Eltern das Gelege und ihre Jungvögel schließlich ganz auf", erklären die Fachleute des Landratsamts. "Die Wiesenbrüter-Verordnung des Landkreises schützt und fördert den Bruterfolg durch spezielle Schutz-Bestimmungen während der Hauptbrutzeit vom 1. März bis zum 15. Juli. Darin enthalten sind Wege-Gebote und das Anleinen von Hunden in den Brut- und Nahrungsräumen." Die Bürgerinnen und Bürger werden von der Unteren Naturschutz-Behörde ausdrücklich darum gebeten, sich an die Vorgaben auf den jeweiligen Hinweis-Schildern vor Ort zu halten.

Bäume, Sträucher und Hecken seien nicht nur für Vögel, sondern auch für viele weitere Tierarten ökologisch bedeutsame und schützenswerte Rückzugs-, Lebens- und Bruträume. Ab April legen laut Behörde auch viele Schmetterlinge ihre Eier an den Futterpflanzen ihrer Raupen ab, so zum Beispiel der C-Falter an Salweide, Hasel, Hopfen, Großer Brennnessel, Stachelbeere oder Roter Johannisbeere. Wichtige Nahrungs-Pflanzen des Großen Fuchses seien unter anderem Salweiden und Obstbäume, wie Kirschen und Birnen.

Ein C-Falter sonnt sich in den ersten warmen Frühlingstagen.

Immer wieder werde festgestellt, beklagt die Behörde, dass Vegetations-Rückschnitt-Maßnahmen zu Zeiten beantragt oder durchgeführt werden, in denen diese Arbeiten verboten seien. Von 1. März bis 30. September seien schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesund-Erhaltung von Bäumen erlaubt. Darüber hinaus gehende Rückschnitte, die das Abschneiden, Auf-den-Stock-setzen oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Büschen, Feld- und Ufergehölzen betreffen, bedürften in speziellen Fällen allerdings einer Ausnahme-Genehmigung.

Von den Fäll- und Schnitt-Verboten ausgenommen sind laut Landratsamt Bäume in Wäldern und in gärtnerisch genutzten Flächen, wie Haus- und Obstgärten. Dennoch sei bei allen erlaubten Schnitt- und Fäll-Aktionen der gesetzliche Artenschutz zu beachten. Das heißt: Es müsse vorher kontrolliert werden, dass sich keine brütenden Vögel in Bäumen oder Hecken aufhalten oder ob Fledermäuse, Hornissen und andere geschützte Arten in den Gehölzen, vorrangig in Baumhöhlen, nisten. Ist dies der Fall, sei die Pflege in dieser Zeit auszusetzen und der Kontakt mit der Unteren Naturschutz-Behörde aufzunehmen. Bei weiteren Fragen sind die Mitarbeiter der Unteren Naturschutz-Behörde unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 -310 erreichbar.

 


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