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Nachdem der 58-Jährige an der A9 einen Sattelzug gerammt hatte, wurde er rabiat. Führerschein einkassiert, mehrere Strafanzeigen.

(ty) Ein ziemlich betrunkener 58-Jähriger hat in der Nacht zum vergangenen Samstag im Landkreis Freising auf dem Gelände einer Rast-Anlage an der Autobahn A9 mit seinem Kleintransporter zuerst einen Unfall gebaut und anschließend den geschädigten Sattelzug-Fahrer (66) verprügelt. Jetzt stehen dem rabiaten Rausch-Fahrer aus Rumänien gleich mehrere Strafanzeigen ins Haus. Sein Führerschein wurde von den angerückten Streifenbeamten der Verkehrspolizei-Inspektion aus Freising gleich einkassiert.

Wie die Gesetzeshüter berichten, schepperte es gegen 1 Uhr auf der Rast-Anlage Fürholzen-Ost. Beim Versuch, mit seinem MAN-Kleintransporter auszuparken, sei der 58 Jahre alte Rumäne rückwärts gegen einem rumänischen Sattelzug gestoßen. Durch die Kollision mit seiner DAF-Zugmaschine sei der im Führerhaus schlafende 66 Jahre alte Lkw-Fahrer, ebenfalls aus Rumänien, aus dem Schlaf gerissen worden. Laut Polizei kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Landsleuten. Der 58-Jährige habe dem 66-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn außerdem am rechten Oberarm gekratzt. "Dabei zerriss dessen Hemd und sein Handy wurde beschädigt."

Nachdem die hinzugerufenen Streifenbeamten bei dem Kleintransporter-Lenker "deutlichen Alkohol-Geruch" festgestellt hatten, sei ihm ein freiwilliger Alko-Test angeboten worden. Diesen habe der 58-Jährige dann auch absolviert. Dabei sei ein Wert in Höhe von umgerechnet 1,62 Promille festgestellt worden. Der Unfall-Fahrer musste daraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, außerdem wurde sein Führerschein sichergestellt. Der 58-Jährige müsse nun mit Strafanzeigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen. 

Bei dem Verkehrsunfall seien sowohl der Kleintransporter als auch der Sattelzug jeweils leicht beschädigt worden, meldet die Polizei. Die Streifenbeamten bezifferten den Schaden auf insgesamt 500 Euro. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf – wie auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Verkehrs.


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