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Der Mann aus dem Kreis Dachau soll unter anderem ein Mädchen (9) mehrfach zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben.

(ty) Unter anderem, weil er ein neunjähriges Mädchen auf einer Chat-Plattform mehrfach zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben soll, sitzt ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Dachau jetzt in Untersuchungshaft. Vorausgegangen waren Ermittlungen der Kriminalpolizei-Inspektion aus Fürstenfeldbruck und des bayerischen Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI). Das wurde heute in einer gemeinsamen Presse-Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord und der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" bekannt gegeben. Demnach sitzt der junge Mann schon seit 9. Mai hinter Gittern. Außerdem wurden heute weitere Details zu diesem Fall und zu weiteren Durchsuchungs-Aktionen veröffentlicht. Wir fassen zusammen.

Dem 22-Jährigen werde zum einen vorgeworfen, zwei kinderpornografische Bilder in einen Cloud-Dienst geladen zu haben. Zum anderen soll er laut heutiger Mitteilung auf einer speziell für Kinder entwickelten Chat-Plattform über mehrere Monate versucht haben, ein neun Jahre altes Mädchen zu sexuellen Handlungen an sich sowie zur Fertigung von Nacktbildern zu bewegen. Der Beschuldigte, ein deutscher Staatsangehöriger, sei nach Mitteilungen eines Online-Dienstes in den Fokus der Ermittler geraten. Bereits Anfang dieses Monats sei dann von Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion aus Fürstenfeldbruck die Wohnung des jungen Mannes aus dem Kreis Dachau durchsucht worden. Dabei seien auch umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden.

Nach Abschluss dieser Maßnahmen sei der Beschuldigte zunächst wieder entlassen worden. "Unmittelbar danach soll er allerdings versucht haben, sich wieder Zugriff auf von den Ermittlungs-Behörden vorläufig gesicherte Accounts zu verschaffen", heißt es weiter. Und: "Zwischenzeitlich wurde bei einer ersten Sichtung durch die Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion Fürstenfeldbruck auch der Chat-Verlauf mit der Neunjährigen entdeckt." Von den Spezialstaatsanwälten des ZKI sei daraufhin unverzüglich ein Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr gegen den 22-Jährigen beantragt worden. Dieser sei dann auch vom zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht von Bamberg erlassen worden.

Laut heutiger Mitteilung war der junge Mann bereits im Juli des vergangenen Jahres "wegen einschlägiger Delikte verurteilt worden". Vor diesem Hintergrund bestehe außerdem der Haftgrund der Wiederholungs-Gefahr, erklären die Ermittlungs-Behörden. Die Ermittlungen des ZKI und der Kripo "wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte" dauern an, wurde ferner gemeldet. Derzeit werde das sichergestellte Beweis-Material von Experten ausgewertet. Weitere Einzelheiten zum Stand dieses Ermittlungs-Verfahrens könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.

Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord aber ergänzte, hatte die Kripo aus Fürstenfeldbruck in der ersten Woche dieses Monats im Landkreis Dachau insgesamt sechs Durchsuchungs-Beschlüsse wegen des Verdachts auf Verbreitung von Kinderpornografie vollzogen. Den richterlichen Beschlüssen für die Durchsuchungen, die von der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg beantragt worden waren, seien umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Bei den Razzien sei "umfangreiches Beweis-Material" sichergestellt worden: neben 50 Datenträgern auch dem Waffen-Gesetz unterliegende und verbotene Gegenstände sowie geringe Mengen von Betäubungsmittel. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger sei noch nicht abgeschlossen.

"Die Verbreitung von Kinderpornografie ist weltweit strafbar", betont das in Ingolstadt ansässige Polizeipräsidium Oberbayern-Nord einmal mehr. Trotzdem komme es immer wieder dazu, dass Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs in den digitalen Medien in größeren Umlauf gelangten. Vielfach würden derartige Inhalte unbedacht über "WhatsApp", Messenger oder soziale Netzwerke verbreitet – und dadurch Straftaten begangen. Weitere Informationen zur polizeilichen Kampagne gegen die Verbreitung von Kinderpornografie finden sich auf der offiziellen Internet-Seite www.polizei-beratung.de unter diesem Link

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