58-jähriger BMW-Fahrer saß betrunken am Steuer, als er beim Ausparken den Seat eines 56-Jährigen streifte. Nun blüht ein Strafverfahren.
(ty) Im Gemeinde-Bereich von Paunzhausen (Landkreis Freising) hat am gestrigen Abend ein betrunkener Pkw-Lenker einen Verkehrsunfall gebaut, bei dem ein nicht unerheblicher Sachschaden entstanden ist. Der 58-Jährige, der auch im Kreis Freising wohnt, ist jetzt seinen Führerschein los, blickt einem Strafverfahren entgegen und muss in diesem Zusammenhang auch den Entzug seiner Fahrerlaubnis befürchten. Gekracht hatte es gegen 20 Uhr im Ortsteil Schernbuch – und zwar im Bereich der Staatsstraße 2084, die hier auch Dorfstraße heißt. Ein harmloser Unfall mit handfesten Konsequenzen.
Laut heutiger Mitteilung der Polizei streifte der 58-Jährige mit seinem BMW beim Ausparken den abgestellten Seat eines 56-Jährigen aus dem Gemeinde-Gebiet von Allershausen. "Da beide Beteiligte vor Ort waren, tauschten sie ihre Personalien aus und der Unfall-Verursacher fuhr weiter", berichtet die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Freising. Der 56-Jährige habe allerdings Alkohol-Geruch bei dem 58-Jährigen festgestellt und deshalb die Polizei verständigt. Von Streifenbeamten sei der 58-Jährige nur wenig später an seiner Wohnadresse angetroffen worden.
Ein freiwillig von ihm durchgeführter Atem-Test habe einen Wert in Höhe von "knapp über 1,5 Promille" ergeben, heißt es weiter. So kam es für den 58-Jährigen, wie es in solchen Fällen meistens kommt: Sein Führerschein sei sichergestellt worden. Außerdem musste der Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; diese wurde im Krankenhaus in Freising vorgenommen. Da der Unfall-Verursacher gegenüber den Streifenbeamten angegeben habe, nach seiner Ankunft zuhause noch Alkohol getrunken zu haben, werde nun ein Rückrechnungs-Gutachten zur Ermittlung der Blutalkohol-Konzentration zum Unfall-Zeitpunkt erstellt.
Gegen den 58-Jährigen wurde nach Angaben der Polizei ein strafrechtliches Ermittlungs-Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann kann der Vorwurf – wie auch in diesem Fall – bereits ab einem Wert von 0,3 Promille auf Gefährdung des Straßenverkehrs lauten. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde von der Polizei auf insgesamt etwa 4000 Euro geschätzt.