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Pkw-Lenker geriet erheblich alkoholisiert in eine Kontrolle. Ob er mit einem Fahrverbot davonkommt oder ob eine Straftat vorliegt, muss sich zeigen.

(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle ist einem 41 Jahre alten Pkw-Lenker aus dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm in der Nacht zum heutigen Samstag im Nachbar-Landkreis Freising zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Der Mann wurde gegen 2.55 Uhr von Streifenbeamten gestoppt, als er mit seinem Mitsubishi gerade auf der Hauptstraße in Kirchdorf an der Amper unterwegs war. Nachdem die Gesetzeshüter zunächst Alkohol-Geruch festgestellt hatten, habe ein freiwilliger Atem-Test einen Wert von knapp unter einem Promille ergeben. Es sollte aber noch schlimmer kommen.

Angesichts der vorliegenden Alkoholisierung sei die Weiterfahrt des Mannes unterbunden worden. Zur Durchführung eines gerichts-verwertbaren Alko-Tests sei der 41-Jährige anschließend zur Polizei-Dienststelle nach Freising gebracht worden. Dort sei dann ein Wert in Höhe von mehr als 1,1 Promille festgestellt worden – also im Bereich einer Straftat. Deshalb musste der Mann, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Diese wurde im Klinikum in Freising durchgeführt. Der Führerschein des Verkehrs-Sünders sei von den Beamten einkassiert worden, hieß es auf Anfrage unserer Redaktion.

Sollte sich im Rahmen der Blutuntersuchung ein Alkohol-Wert von mindestens 1,1 Promille bestätigen, dann wird der 41-Jährige seinen Führerschein wohl so schnell nicht wiedersehen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. In diesem Zusammenhang droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Sollte ein Wert von weniger als 1,1 Promille festgestellt werden, dann muss der Mann mit einem Bußgeld-Bescheid, zwei Strafpunkten und einem Fahrverbot rechnen.


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