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Pfaffenhofener Pflege-Stützpunkt gibt wichtige Infos über Anspruch und Fristen, außerdem hilft das Team beim Ausfüllen.

(ty) Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1000 Euro ausbezahlt. Wie Heidi Heinzlmeier, die Leiterin des Pflege-Stützpunkts in Pfaffenhofen heute mitgeteilt hat, kann der Erst-Antrag auf dieses so genannte Landespflegegeld für das soeben zu Ende gegangene Pflegegeld-Jahr 2022/23 (1. Oktober 2022 bis 30. September 2023) noch bis zum Ende dieses Kalenderjahres gestellt werden. Wer im genannten Pflegegeldjahr einen Antrag auf Pflegegrad-Einstufung gestellt habe, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt worden sei, sei anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.

"Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchs-Vorrausetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden", erklärt Heinzlmeier. Anspruchsberechtigt sei der Pflegebedürftige selbst. Dieser könne auch entscheiden, wie er das Geld einsetzen wolle – da es nicht zweckgebunden sei. Dem unterzeichneten Antrag seien folgende Anlagen zuzufügen:

  • Kopie des gültigen Personal-Ausweises beziehungsweise Reise-Passes, alternativ eine Melde-Bescheinigung der Kommune, die nicht älter als sechs Monate ist
  • Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher beziehungsweise eine Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflege-Versicherung (nicht das MD-Gutachten)
  • Kopie der Vollmacht oder des Betreuer-Ausweises (falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht)

Antragsformulare und weitere Informationen gebe es unter anderem beim Pflege-Stützpunkt in Pfaffenhofen zu den unten genannten Öffnungszeiten oder im Internet unter http://landespflegegeld.bayern.de. "Das Team des Pflege-Stützpunkts unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller auch gerne beim Ausfüllen des Antrags", wird versichert. Der Antrag sei per Post an das bayerische Landesamt für Pflege (Landespflegegeld), Postfach 1365, 92203 Amberg zu schicken.

Der Pflege-Stützpunkt an der Löwenstraße 2 in Pfaffenhofen hat am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie montags und donnerstags von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird die Vereinbarung von Terminen empfohlen. Telefonisch ist der Pflege-Stützpunkt unter (0 84 41) 27 - 34 01 oder (0 84 41) 27 - 34 02 zu erreichen.

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