Er hatte sich in Neufahrn bei Freising offenbar von der 37-Jährigen provoziert gefühlt und deshalb zu einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe gegriffen.
(ty) Für einen größeren Polizei-Einsatz hat am Montag ein ungewöhnlicher Vorfall in Neufahrn bei Freising gesorgt. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, hatte eine 37-jährige Einheimische einen Notruf abgesetzt, weil sie angeblich von einem 57 Jahre alten Nachbarn mit einer Pistole bedroht worden war. Vor Ort habe sich dann herausgestellt, dass es sich dabei um eine so genannte Softair-Waffe handelt. Diese Spielzeug-Pistole habe einer echten Waffe jedoch täuschend ähnlich gesehen. Für den Mann hat die Aktion handfeste Konsequenzen: Gegen ihn wurde unter anderem ein Ermittlungs-Verfahren wegen Bedrohung eingeleitet.
Wenn von Schusswaffen die Rede ist, ist bei der Polizei stets höchste Alarmstufe angesagt. Deswegen sind nach Angaben der Ordnungshüter zunächst drei Streifenwagen der örtlichen Polizei zum Einsatzort im Gemeinde-Gebiet von Neufahrn bei Freising gefahren, um dort die Lage zu sondieren. Doch habe sich vor Ort schnell herausgestellt, dass der Mann mit einer Softair-Waffe hantiert habe, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. "Der Kräfteaufwuchs konnte so sehr schnell wieder zurückgefahren werden", erklärt ein Polizei-Sprecher.
Den polizeilichen Ermittlungen zufolge hatte sich der 57-Jährige offenbar auf irgendeine Weise von der Frau provoziert gefühlt. Deshalb habe der Mann wohl die Waffe aus seinem Fenster im dritten Stock auf die Frau gerichtet, als sie gerade aus dem Haus ging und zu ihrem Auto unterwegs war. Wie sich das alles ganz genau abgespielt hat, sei derzeit nicht bekannt. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion laufen. Gegen den 57-Jährige werde diesbezüglich nun strafrechtlich wegen Bedrohung ermittelt. Laut den Angaben der Ordnungshüter besitzt der Mann zwei solche Waffen.
Die zweite Waffe sei erlaubnis-pflichtig; allerdings habe der Man die erforderliche Erlaubnis nicht vorweisen können. Deshalb sei gegen ihn auch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz eingeleitet worden. Aufgrund der schnellen Einsicht und Kooperations-Bereitschaft des 57-Jährigen sei dieser Einsatz glimpflich verlaufen, heißt es im Polizei-Bericht. Da solche Softair-Waffen echten Schusswaffen mittlerweile so täuschend ähnlich sähen, dass sie auch aus kurzer Distanz für geübte Personen kaum zu unterscheiden seien, sei in solchen Fällen ein polizeilicher Schusswaffen-Gebrauch nie auszuschließen.