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Er rammte einen Pkw und steuerte einfach nach Hause. Doch wenig später stand die Polizei auf der Matte und kassierte den Führerschein ein.

(ty) Ein betrunkener Kleintransporter-Fahrer hat am gestrigen Abend in Ingolstadt einen Crash verursacht und sich dann einfach aus dem Staub gemacht. Als der 41-Jährige, der mittlerweile daheim war, wenig später Besuch von der Polizei bekam, habe er gegenüber den Streifenbeamten zwar zugegeben, mit dem VW-Crafter unterwegs gewesen zu sein. Von einem Unfall wollte er allerdings nicht mitbekommen haben. Jetzt ist er seinen Führerschein los, blickt einem Strafverfahren wegen Verkehrs-Gefährdung sowie Unfallflucht entgegen und muss den Entzug seiner Fahrerlaubnis befürchten.

Laut Polizei hat gegen 18.10 Uhr gescheppert. Der in Ingolstadt wohnende 41-Jährige sei mit seinem Kleintransporter rückwärts aus einem Parkplatz auf die Friedrich-Ebert-Straße gesteuert. Dabei sei das linke Heck seines Wagens mit der linken Seite eines VW-Polo kollidiert, der von einem 47-Jährigen gesteuert worden sei. Der Pkw habe auf der gegenüberliegenden Straßenseite, kurz nach der Einmündung zum Oberen Taubentalweg in Richtung Goethestraße, gestanden. Der 41-Jährige sei nach dem Unfall mit dem VW-Crafter einfach weiter sowie schließlich nach Hause gefahren. Dort stand bald die Polizei auf der Matte.

Der 41-Jährige gab laut Polizei dann auch zu, mit dem VW-Crafter, der nun vor seinem Anwesen stand, unterwegs gewesen zu sein. Einen Unfall habe er jedoch nicht bemerkt. Der Mann habe stark nach Alkohol gerochen. Ein Test habe dann auch einen Wert von 1,4 Promille ergeben. Deshalb musste der Mann, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein von den Streifenbeamten sichergestellt worden. Der bei dem besagten Unfall entstandene Sachschaden wurde von den Gesetzeshütern in einer Größenordnung von 7000 Euro angesiedelt.

Im Zuge des Strafverfahrens, das dem Ingolstädter jetzt bevorsteht, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf – wie auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Hinzu kommt, dass dem 41-Jährigen obendrein das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt wird. 


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