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32-jährigem Pkw-Lenker wurde eine Kontrolle in Pförring zum Verhängnis, 49-jähriger Rausch-Fahrer flog in Neufahrn bei Freising auf.

(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle in Pförring ist in der Nacht zum gestrigen Sonntag einem 32-Jährigen zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Der Pkw-Lenker wurde gegen 0.45 Uhr von Streifenbeamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Beilngries gestoppt, als er mit seinem Auto gerade im Ortsbereich unterwegs war. An eine Weiterfahrt war für ihn dann nicht mehr zu denken: Ihm blüht jetzt ein Strafverfahren – und am Steuer eines Kraftfahrzeugs wird er so bald nicht wieder sitzen dürfen.

Wie es heißt, nahmen die Gesetzeshüter zunächst "starken Alkohol-Geruch" bei dem aus einer Gemeinde im östlichen Landkreis Eichstätt stammenden Mann wahr. Ein daraufhin durchgeführter Test bestätigte den im Raum stehenden Verdacht: Laut heutiger Mitteilung der Polizei wurde ein Wert in Höhe von knapp über 2,4 Promille festgestellt. Der Rausch-Fahrer musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; diese wurde in einem Krankenhaus vorgenommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Auf den 32-Jährigen kommt jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu; in diesem Zusammenhang muss er mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. 

Auf dieselben Konsequenzen wird sich ein 49-Jähriger einstellen müssen, der am gestrigen Abend in Neufahrn bei Freising aus dem Verkehr gezogen worden ist. Er war mit seinem Chevrolet auf der Grünecker Straße unterwegs, wurde kurz nach 22 Uhr von Streifenbeamten der örtlichen Polizei-Dienststelle gestoppt. Auch bei diesem Pkw-Lenker sei sogleich Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein Test habe dann einen Wert von umgerechnet etwa 1,6 Promille ergeben. Die Folgen: Blutentnahme, Führerschein einkassiert, Strafverfahren eingeleitet. Ab 1,1 Promille am Steuer liegt bekanntlich eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird.

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