41-Jähriger hatte fast zwei Promille intus, als er am gestrigen Abend die Kontrolle über seinen Pkw verlor.
(ty) Ein besoffener Pkw-Lenker hat am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Geisenfeld einen schadensträchtigen Verkehrsunfall gebaut und sich damit ein Strafverfahren eingehandelt. Laut heutiger Mitteilung der Polizei war der 41-Jährige mit seinem VW-Passat auf der Bundesstraße B300 – von Geisenfeld her kommend – in Richtung Münchsmünster unterwegs, als die Tour gegen 20.50 Uhr auf Höhe von Engelbrechtsmünster ein jähes Ende fand: Der Mann habe ohne Fremdbeteiligung die Kontrolle über seinen Pkw verloren.
Der Wagen sei nach rechts von der Strecke abgekommen. "Hierbei überfuhr er mehrere Verkehrszeichen, bis er mit einer stark beschädigten Fahrzeug-Front zum Stehen kam", heißt es im Bericht der Polizeiinspektion aus Geisenfeld. Von den angerückten Streifenbeamten sei dann festgestellt worden, dass der 41-Jährige "deutlich alkoholisiert" war. Ein Test habe bei ihm einen Wert von fast zwei Promille ergeben. Er musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde auf insgesamt 18 000 Euro geschätzt. Verletzt worden sei zum Glück niemand.
Der Rausch-Fahrer musste, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.