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Der Unfall am gestrigen Abend im Kreis Freising endete zum Glück ohne Verletzte. Insgesamt wurden drei Autos ramponiert.

(ty) Eine betrunkene 59-Jährige hat am gestrigen Abend am Steuer ihres Autos im Landkreis Freising einen schadensträchtigen Verkehrsunfall gebaut, der weitaus schlimmer hätte ausgehen können: Sie krachte mit ihrem Pkw in den Gegenverkehr; insgesamt wurden drei Autos ramponiert. Passiert ist das gegen 19.50 Uhr im Gemeinde-Bereich von Wolfersdorf. Die Rausch-Fahrerin ist jetzt ihren Führerschein los, blickt einem Strafverfahren entgegen und muss auch mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Freising heute berichtet, war die aus dem nördlichen Landkreis Freising stammende 59-Jährige mit ihrem Wagen auf der Kreisstraße von Palzing in Richtung Wolfersdorf unterwegs, als der Unfall geschah. Ihr entgegen gekommen seien eine 25-Jährige aus Freising sowie ein 55-Jähriger aus Allershausen, jeweils ebenfalls mit einem Pkw. Die 59-Jährige sei mit ihrem Auto auf die Gegenspur geraten: Dabei sei der erste entgegenkommende Wagen am Außenspiegel touchiert worden, der zweite Wagen entlang der kompletten Fahrerseite 

Nach Angaben der Polizei ist bei dem Unfall-Geschehen zum Glück niemand verletzt worden. Der Sachschaden wurde von den Streifenbeamten nach einer Schätzung insgesamt in einer Größenordnung von 20 000 Euro angesiedelt. Der Pkw der Crash-Verursacherin habe abgeschleppt werden müssen. "Der Grund für den Unfall war schnell gefunden", heißt es im Bericht der Polizei. Ein Alko-Test bei der 59-Jährigen habe einen Wert von umgerechnet 1,4 Promille ergeben. Sie musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurde ihr Führerschein gleich einkassiert.

Den wird die Frau wohl so schnell nicht wiedersehen. Sie erwartet jetzt ein Strafverfahren; in diesem Zusammenhang droht ihr auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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