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Sie hatte fast 1,2 Promille, als sie gestern Vormittag in Ingolstadt-Etting mit ihrem Pkw gegen ein geparktes Auto knallte.

(ty) Eine betrunkene Pkw-Lenkerin aus dem Landkreis Pfaffenhofen hat am gestrigen Vormittag in Ingolstadt-Etting einen schadensträchtigen Verkehrsunfall gebaut, sich dabei Verletzungen zugezogen und sich obendrein handfesten Ärger eingehandelt. Der Führerschein der 52-Jährigen wurde von den Streifenbeamten jedenfalls gleich beschlagnahmt. Den wird die Frau vermutlich so schnell nicht wieder sehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, das ihr nun droht, muss sie auch mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.

Laut Polizei war die 52-Jährige in Etting mit ihrem Pkw auf der Kraibergstraße in Richtung Gaimersheim unterwegs, als es gegen 10.15 zum Crash kam. Das Auto sei nach rechts von der Strecke abgekommen und mit einem ordnungsgemäß in einer Parkbucht abgestellten Wagen kollidiert, der einer 61-Jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gehört.  "Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden von geschätzten 30 000 Euro", heißt es im Bericht der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt. Die 52-Jährige habe bei der Kollision leichte Verletzungen erlitten; sie sei deshalb zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden.

In der Klinik hatte die Crash-Fahrerin auch gleich eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Ein zuvor bei ihr durchgeführter Alko-Test hatte nach Angaben der Polizei einen Wert in Höhe von umgerechnet 1,18 Promille ergeben. Deshalb wurde der Führerschein der 52-Jährigen einkassiert. Der Pkw der Unfall-Verursacherin war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Neben den Streifenbeamten von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt und dem Rettungsdienst waren auch die Berufsfeuerwehr aus Ingolstadt und die Freiwillige Feuerwehr aus Etting an der Unglücksstelle im Einsatz.

Die Rausch- und Unfall-Fahrerin erwartet jetzt eine Strafanzeige; in diesem Zusammenhang droht ihr auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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