Paket-Fahrer krachte in Ingolstadt-Rothenturm mit seinem Wagen gegen einen geparkten Pkw. Er sammelte die Trümmer ein türmte.
(ty) Umfangreichen strafrechtlichen Ärger eingehandelt hat sich ein 46 Jahre alter Paket-Fahrer, der gestern im stockbesoffenen Zustand am Steuer seines Wagens in Ingolstadt einen Unfall gebaut und sich dann einfach aus dem Staub gemacht hat. Gescheppert hatte es gegen 12.30 Uhr auf der Unsernherrner Straße im Stadtteil Rothenturm. Der Mann, der obendrein per Haftbefehl gesucht worden war, wurde im Zuge von Fahndungs-Maßnahmen gefasst. Sein Führerschein wurde gleich einkassiert.
Wie die örtliche Verkehrspolizei-Inspektion heute berichtet, fuhr der 46-Jährige rückwärts und touchierte dabei mit seinem Wagen einen geparkten Pkw. Nach dieser Kollision sei er zwar ausgestiegen und habe den angerichteten Schaden begutachtet. Dann habe er allerdings einfach die ramponierten Teile mitgenommen und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung sei der Mann der keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe, von Streifenbeamten ausfindig gemacht und gestellt worden.
Nachdem die Einsatzkräfte bei ihm "starken Alkohol-Geruch" festgestellt hatten, bestätigte ein freiwillig durchgeführter Test den im Raum stehenden Verdacht: Laut Polizei wurde dabei ein Wert von fast zwei Promille festgestellt. Der 46-Jährige musste, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sei Führerschein sichergestellt worden. Ferner habe sich herausgestellt, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorgelegen habe – diese habe er durch die Zahlung eines hohen dreistelligen Euro-Betrags abwenden können. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde auf 4000 Euro geschätzt.
Den Rausch- und Unfall-Fahrer erwartet jetzt eine Strafanzeige; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis für Deutschland. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem hat sich der 46-Jährige wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu verantworten.