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Aus aktuellem Anlass informiert das Amt über seine Tätigkeit bei Überprüfungen sowie über das Auftreten der Mitarbeiter.

(ty) Das Gesundheitsamt von Pfaffenhofen warnt vor kriminellen Machenschaften in Zusammenhang mit staatlichen Kontrollen. "Betrügerinnen und Betrüger nutzen gerne den Vorwand einer staatlichen Überwachungs-Tätigkeit, um sich Zugang zu privaten und gewerblich genutzten Räumlichkeiten zu verschaffen", erklärt Cornelia Teubner, zuständig für Hygiene und Infektionsschutz an der hiesigen Gesundheits-Behörde. So sei es kürzlich im nördlichen Landkreis zu einem Vorfall gekommen, bei dem sich eine Frau als Mitarbeiterin des Gesundheitsamts ausgegeben habe, um sich Zugang zu Geschäftsräumen zu verschaffen. Durch das besonnene Verhalten der Geschäfts-Inhaber habe eines Schaden verhindert werden können.

"Aus diesem aktuellen Anlass möchte das Gesundheitsamt Pfaffenhofen die Bevölkerung hinsichtlich der Hintergründe und Abläufe seiner überwachenden Tätigkeiten informieren und für etwaige betrügerische Absichten sensibilisieren", heißt es in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung. "Gesundheitsämter überwachen innerhalb ihrer gesetzlichen Aufgaben viele Einrichtungen und Institutionen", erklärt Cornelia Teubner: "Einige Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser und Senioren-Einrichtungen, werden dabei regelmäßig kontrolliert, andere nur anlassbezogen, also wenn es zum Beispiel zu einer Beschwerde kommt." Im Mittelpunkt stünden dabei immer der Mensch und die Aufgabe, gesundheitlichen Schaden von diesem abzuwenden. 

Es gehe unter anderem darum, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen beziehungsweise Infektions-Möglichkeiten frühzeitig zu erkennen sowie die Weiterverbreitung zu verhindern. Die meisten der regelmäßigen Kontrollen erfolgen nach Angaben der Behörde unangekündigt oder mit nur sehr kurzer Vorlauflaufzeit. "Im Beschwerdefall erfolgt nie eine Ankündigung des Besuchs", wird betont. "Das Gesundheitsamt möchte sich schließlich ein Bild vom normalen Alltagsgeschehen machen. Im Rahmen dieser Kontrollen dürfen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes Grundstücke, Räume, Anlagen, Einrichtungen usw. betreten werden", so Teubner.

"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts kommen dabei in den seltensten Fällen allein, sondern arbeiten in der Regel mindestens nach dem Vier-Augen-Prinzip", heißt es aus der Behörde. "Dabei stellen sie sich generell mit dem Namen vor und zeigen ihren Dienstausweis", so Teuber. "Auf dem farbigen Dienstausweis befinden sich das Logo des Landkreises Pfaffenhofen, der vollständige Name und ein Foto der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters inklusive des Hinweises auf die Tätigkeit im Landratsamt." Auf Wunsch würden auch weitere Kontaktdaten, wie zum Beispiel die Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse genannt und eine Visitenkarte überreicht.

"Wenn Sie sich im Zweifelsfall unsicher sind, ob die Person, die an Ihrer Tür klingelt, wirklich ein eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts Pfaffenhofen ist – etwa, weil der Dienstausweis fehlt oder ganz anders als beschrieben aussieht, weil die Kontakt-Daten verwehrt werden oder der Grund des Besuchs nicht plausibel erscheint – dürfen Sie sich natürlich gerne in Anwesenheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters bei der Behörde rückversichern und dort nachfragen", wird betont. Alternativ gebe es, wenn große Zweifel bestünden, die Möglichkeit, bei der Polizei (110) anzurufen und dies zu melden. Nur so habe die Polizei die Möglichkeit, schnellstmöglich zu reagieren.


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