Die gefährliche, meldepflichtige Bakterienkrankheit für Pflanzen wurde erstmals im 1997 im Landkreis nachgewiesen und trat zuletzt verstärkt auf – in allen Gemeinden.
(ty) Das Landratsamt weist darauf hin, dass man verstärkt auf Symptome des so genannten Feuerbrands achten soll. Der Feuerbrand, eine gefährliche Bakterienkrankheit für Pflanzen, ist 1997 im Landkreis erstmals festgestellt worden und in den vergangenen Jahren verstärkt aufgetreten. „Seit 2005 wurde der Feuerbrand in jeder Gemeinde unseres Landkreises nachgewiesen. Er gehört nach wie vor zu den meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten“, betont Andreas Kastner, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt.
Bei der derzeitig warmen Witterung in Verbindung mit Feuchtigkeit könne es zu einem erneuten Feuerbrand-Befall kommen, so Kastner. Ideale Infektionsbedingungen herrschen demnach bei Temperaturen über 18 Grad und einer relativen Luftfeuchte von mehr als 70 Prozent. Bei diesen Voraussetzungen könne es zu einer Triebinfektion der Pflanzen kommen. Kastner: „Bei feuchtwarmer Witterung im Frühjahr und Sommer können vor allem am Morgen hellbraune Bakterienschleimtröpfchen auf den befallenen Stellen erscheinen. In dieser Form werden die Bakterien durch Insekten, Vögel, Regenspritzer, Schnittwerkzeuge und sogar durch Fahrzeuge auf andere Wirtspflanzen übertragen.“
Nach einem Befall beginnen junge Triebe zu welken und sind nach wenigen Tagen verdorrt. Die Triebspitzen krümmen sich beim typischen Verlauf hakenförmig und sind meist dunkelbraun bis schwarz gefärbt. Teilweise sind an den Bäumen noch schwarz abgedorrte Blüten oder Früchte zu erkennen. „Vielfach verläuft die Feuerbranderkrankung nicht mit eindeutigen Symptomen. Eine lichte Krone, sowie eine vorzeitige Herbstfärbung oder abgestorbene Äste können auf einen systemischen Befall hindeuten. Eine sichere Diagnose kann in vielen Fällen nur im Labor erfolgen“, erläutert der Kreisfachberater.
Rosengewächse, vor allem einige Obstarten wie Quitten, Birnen- und verschiedene Apfelsortensorten sowie bestimmte Ziergehölze, wie zum Beispiel Felsenbirne, Vogelbeere, Cotoneaster, Zierquitten sowie Weiß- und Rotdorn werden von dieser Bakterienkrankheit befallen.
Für den privaten Garten gibt es nach Worten des Experten es nur die Möglichkeit, befallene Triebe auszuschneiden, zu entfernen oder die Pflanzen zu roden. „Da die Bakterien an befallenen Pflanzenteilen überleben können, ist es wichtig, dass das Schnittgut direkt verbrannt und nicht im Freien gelagert wird“, sagt Kastner. Das Häckseln von Schnittgut mit anschließender Kompostierung sei nicht möglich, da eine Weiterverbreitung des Erregers nicht auszuschließen sei. „Für eine Verbrennung vor Ort muss mit der örtlichen Gemeinde Kontakt aufgenommen werden.“
Die Bürger werden gebeten, auf ihre Obstbäume und anderen Wirtspflanzen zu achten und bei Verdacht einer Infektion frühzeitig die befallen Pflanzenteile zu entfernen oder sich Rat zu holen. Ansprechpartner im Landratsamt ist Andreas Kastner, Telefon (0 84 41) 27 – 3 15. Merkblätter und weitere Informationen sind ebenfalls beim Landratsamt oder über die Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erhältlich.