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Der Fall aus Neumarkt, bei dem ein Polizist auf einen Familienvater geschossen hat, wird immer verworrener 

(ty) Der Schuss eines Polizisten auf einen 31-jährigen Familienvater bei Neumarkt wird immer skurriler. Wie berichtet hatte ein Polizist am Samstag Abend dem Mann in den Bauch geschossen, nach er die Polizisten mit einem Messer bedrohte, mit dem er zuvor bereits seine Kinder verletzt hatte.

Nach dem neuesten Ermittlungsstand war es der 31-jährige Familienvater selbst, der gegen 21.15 Uhr die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz anrief und mitteilte, dass er eines seiner Kinder mit einem Messer verletzt habe. Näheres war aufgrund der Aufgeregtheit des Anrufers nicht in Erfahrung zu bringen. Unverzüglich wurden Streifenfahrzeuge der Polizeiinspektion Neumarkt zum Tatort entsandt. 
Etwa gegen 21.25 Uhr ging ein erneuter Notruf ein, in dem eine Anruferin mitteilte, dass der 31-Jährige mit einem Messer bewaffnet sei und sich dessen drei und sechs Jahre alten Kinder bei ihm im Haus befänden. 


Zugleich konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Ehefrau und Mutter der beiden Kinder sich im Krankenhaus befindet. 
Mehrere Versuche, mit dem Familienvater telefonisch Kontakt aufzunehmen, scheiterten. 
Polizeibeamte hatten vor Betreten des Hauses mit der Anruferin Kontakt aufgenommen und dabei erfahren, dass sie den 31-Jährigen mit einem Messer im Haus gesehen habe. Das Schreien der Kinder war bis in den Außenbereich zu hören.
Eine Streifenbesatzung gelangte über den Keller in das Zweifamilienhaus. Im Erdgeschoss trat der 31-Jährige mit einem Messer in Angriffshaltung auf die Beamten zu. In dieser Situation gab ein 31-jähriger Beamter einen Schuss auf den Angreifer ab, der diesen im Bauchbereich traf und schwer verletzte. 


Die beiden drei und sechs Jahre alten Buben wiesen im Hals- und Körperbereich zahlreiche Schnittverletzungen auf, die aber, wie sich später herausstellte, nur oberflächlicher Natur waren. 
Sowohl der 31-Jährige als auch seine beiden Kinder wurden in getrennte Krankenhäuser verlegt. Sie alle befinden sich noch in stationärer Behandlung.

Das Tatmotiv des Beschuldigten ist bislang nicht geklärt. Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth prüft in diesem Zusammenhang derzeit auch die Frage, ob Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den 31-jährigen Beschuldigten gestellt wird.
Hinsichtlich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Klärung der Umstände des Schusswaffengebrauchs und deren strafrechtliche Beurteilung. 

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