Vor vier Monaten wurde für die Rückseite des Landratsamts ein Baustopp verhängt: Aktuell laufen Verhandlungen mit dem klagenden Nachbarn über einen Vergleich
(zel) Das Pfaffenhofener Landratsamt wird für insgesamt 17 Millionen Euro generalsaniert und erweitert. Über die künftige Optik des Hauptgebäudes ist viel und kontrovers diskutiert worden – endgültig entschieden ist ja immer noch nicht, wie die dem Hauptplatz zugewandte Fassade, also die Vorderseite, künftig aussehen soll. Eine Aufstockung wird wohl keine Mehrheit finden. Doch das ist längst nicht mehr das brisanteste Thema auf der Baustelle im Herzen der Kreisstadt. Denn es gibt mächtige Probleme auf der Rückseite, zum Hofberg hin. Das Verwaltungsgericht München hat bekanntlich dem Eilantrag eines Nachbarn stattgegeben und einen sofortigen Baustopp verhängt. Seit vier Monaten ruhen nun die Arbeiten in diesem Bereich.
Während auf der Baustelle gar nichts mehr geht, herrscht offenbar bei den von beiden Seiten eingeschalteten Anwälten rege Betriebsamkeit. Wie die Pressestelle des Landratsamts auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, laufen aktuell Verhandlungen zwischen beiden Parteien. „Dabei werden verschiedene Vergleichsalternativen monetär bewertet“, heißt es dazu. Weitere Details sind nicht zu erfahren. Und ein genauer Zeitpunkt, wann diese Verhandlungen abgeschlossen sein werden, lasse sich ebenfalls noch nicht nennen. Fest steht schon jetzt: Das könnte ein teurer Schatten werden, den der Nachbar durch den neuen Landratsamt-Giebel da beklagt.
Der umstrittene Giebel.
So bleibt es weiter spannend, ob die beiden Parteien eine außergerichtliche Lösung finden, ob es am Ende doch einer Entscheidung des Gerichts bedarf – und ob schlimmstenfalls der möglicherweise zu hohe Giebel, dessen Schattenwirkung der Nachbar beklagt, sogar wieder weg muss. Klar ist jedenfalls, dass bis zu einer – wie immer auch gearteten – Entscheidung oder Einigung auf dem hinteren Teil der Baustelle nichts passieren wird. Welche Auswirkungen das auf den Zeitplan der groß angelegten Sanierung hat, ist wohl noch gar nicht abzusehen. Mindestens aber dürfte sich der Zeitplan um die Dauer des Baustopps verzögern.
„Mit Beschluss vom 30. Januar 2014 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Baugenehmigung für den Bauteil B am Hofberg angeordnet“, bestätigte damals das Landratsamt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen sind. Mit einem Baustopp soll, vereinfacht gesagt, auch verhindert werden, dass aufwändig weitergebaut wird und am Ende möglicherweise alles zurückgebaut werden muss. Im Fokus des Rechtsstreits stehen in diesem Fall die Giebelspitze Nord beim so genannten Bauteil B – beziehungsweise die von ihm ausgehende Verschattungswirkung.
Weitere Artikel zum Thema: