Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises: Bei Nicht-Einhaltung der Zahlungs-Termine wird der geschuldete Betrag zuzüglich Nebenkosten erhoben.
(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) hat am heutigen Freitag darauf hingewiesen, dass die erste Rate der Abfall-Entsorgungs-Gebühren für dieses Jahr am gestrigen Donnerstag, 15. Februar, zur Zahlung fällig geworden ist. "Die Fälligkeit und die Gebühren-Höhe ergeben sich aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid 2023 beziehungsweise den danach ergangenen Gebühren-Bescheiden", erklärt das Landratsamt. "Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechendem Lastschrift-Mandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht."
Bargeldlose Zahlungen können den Angaben zufolge auf das nachfolgende Konto vorgenommen werden: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bei Überweisung oder Einzahlung auf das genannte Konto werde darum gebeten, in jedem Fall die auf dem Gebühren-Bescheid angegebene Kunden-Nummer anzugeben. Um den Zahlungs-Pflichtigen etwaige Mahn-Gebühren zu ersparen, werde um genaue Einhaltung der Zahlungs-Termine gebeten. Bei Nicht-Einhaltung werde der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.